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Was musst du unbedingt wissen, damit dein Unternehmen in Dubai legal steuerfrei ist?

In der Kategorie „Frag den Steuerberater“ beantwortet Steuerberater Michael Wohlfart konkrete Fragen zur rechtssicheren Auswanderung aus der Community.

Frage: Was musst du unbedingt wissen, damit dein Unternehmen in Dubai legal steuerfrei ist?

In Dubai bzw. den VAE musst du derzeit keine Steuern als Privatperson bzw. für dein Unternehmen zahlen.

Ab 2023 soll zwar eine Unternehmenssteuer von 9% kommen, diese bezieht sich aber hauptsächlich auf Unternehmen, die Ihre Umsätze in den VAE erwirtschaften. Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen seinen Sitz bzw. Geschäftsleitung in einer Freezone hat.

Kapitalgesellschaften sind in den Freezones von der Unternehmensteuer ausgenommen, wenn

  1. „nur“ Einkommen aus geschäftlichen Beziehungen mit Unternehmen aus anderen Freezones erwirtschaftet wurden, oder
  1. die „reinen“ Umsätze mit Unternehmen erwirtschaftet wurden, die Ihren Sitz außerhalb der V.A.E. haben, oder
  1. „passives“ Einkommen aus geschäftlichen Beziehungen mit Unternehmen kommt, die Ihren Sitz in Dubai-Mainland haben.

Die Abgabe einer Steuererklärung sowie andere Compliance-Regelungen wie ESR und Transparenzregister sind dabei von allen Unternehmen in den VAE zu erfüllen.

Der KSt-Freibetrag beläuft sich auf AED 375.000. Damit zahlst du Steuern in Dubai ab einen Gewinn von ca. 100.000 €.
Dies ist im internationalen Vergleich mehr als attraktiv.

Das endgültige Gesetz wird noch in diesem Jahr veröffentlicht. Wir halten dich natürlich auf dem Laufenden.

Das hört sich doch erstmal super an.

Aber: Ist dein Unternehmen, sofern obiges nicht zutrifft, einfach so steuerfrei?

Nein!

Die entscheidende Frage bei der Besteuerung im internationalen Steuerrecht ist: Wo ist die Betriebsstätte deines Dubai-Unternehmens?

Die Betriebstätte deines Unternehmens solltest du genau bestimmen und im besten Fall nachweisen können.

Nur so kannst du dich rechtssicher vor einer Steuerpflicht in anderen Ländern und insbesondere der erweitert beschränkten Steuerpflicht in Deutschland schützen.

Welche 2 Optionen hast du für diesen Nachweis?

  1. Eine Ansässigkeitsbescheinigung bzw. ein Steuerzertifikat als natürliche Person.
    Wenn du als natürliche Person und Geschäftsführer deines Dubai Unternehmens eine Ansässigkeitsbescheinigung in Dubai erhältst, sollte man immer annehmen können, dass dein Dubai Unternehmen zumindest an deinem Wohnsitz eine Betriebsstätte hat. Dafür reicht eine Aufenthaltsgenehmigung nicht aus. Den Unterschied zwischen Ansässigkeitsbescheinigung und Aufenthaltsgenehmigung habe ich in einem anderen Video erklärt.
    Damit du eine Ansässigkeitsbescheinigung in Dubai bekommst, musst du dich mindestens 183 Tage pro Jahr dort aufhalten und das über Bankauszüge und Ein- und Ausreistempel nachweisen.
  2. Eine Ansässigkeitsbescheinigung bzw. ein Steuerzertifikat für dein Unternehmen.
    Alternativ kann auch dein Unternehmen selbst ein Steuerzertifikat erhalten. Dafür ist die übliche Substanz in Dubai notwendig, u.a. ein Geschäftsführer, der die Kriterien nach Option 1 erfüllt, ein Büro und ggf. ein weiterer Mitarbeiter.

Dubai ist zwar nicht mehr auf der schwarzen Liste der Steueroasen der EU. Es gilt aber dennoch als Niedrigsteuerland und hat kein DBA mit Deutschland. Damit greift häufig auch die erweitert beschränkte Steuerpflicht.
Und diese kann gerade bei Einkünften aus Kryptowährungen ein Risiko sein. Wenn du hier wesentliche Einkünfte erzielst, solltest du dich dazu beraten lassen.

Außerdem ist die Eröffnung von Bankkonten mit einem Unternehmen in einer Freezone und einer Aufenthaltsgenehmigung oft schwierig und langwierig. 

Es gibt jedoch auch Setups, die eine Eröffung von Bankkonten begünstigen, wie

  • Büro bzw. Substanz: viele Unternehmer werden abgelehnt, da ein virtuelles Office bzw. Co-Working-Space in Bankenkreisen keine Substanz darstellt, obwohl es seitens vieler Freezones offeriert wird.
  • „Activities“ auf der Lizenz: Es gibt ganz bestimmte Tätigkeiten, die auf schwarzen Listen seitens der Banken geführt werden, da diese in Vergangenheit negativ aufgefallen sind.
  • Mainland vs. Freezone: Es ist selbstverständlich einfacher ein Bankkonto in Mainland zu eröffnen, als in einer Freezone. Bei den Freezones in Dubai gibt es ebenfalls Unterschiede, da auch hier seitens der Banken sog. Ratings bestehen.
    Professionell aufgesetzte Freezones in Dubai haben bereits Compliance Regelungen, wie die Abgabe eines Jahresabschlusses, Economic Substance Regulation oder ein Transparenzregister zur Einsichtnahme der Gesellschafter. Wogegen günstigere Freezones in Dubai immer noch damit beworben werden, dass man in Dubai von der Buchhaltungspflicht entbunden ist.

Detaillierter stelle ich dir Dubai und viele andere Länder in meinem „QuickCheck: Steuern Sparen & Auswanderung“ vor.

Meine Empfehlung:Bei  der Einwanderung und Gründung in Dubai ist eine Begleitung durch einen verlässlichen und effizienten Berater unerlässlich. Gerade in weniger regulierten Ländern wie Dubai treiben sich doch einige schwarze Schafe herum. Insbesondere solltest du direkt im Erstgespräch klären, was die Vorrausetzungen für eine Steuerzertifikat deines Unternehmens sind und welche Bankkonten sich gut eröffnen lassen.

Meine Empfehlung eines zuverlässigen Kooperationspartners findest du unter dem Video sowie untenstehend.
Kommunikation – auf Deutsch – mit Adam Kupczak:

auswanderung@ak-goethe-consulting.com

www.ak-goethe.com

Wenn du lieber Michaels Antwort hören willst, dann schau dir hier unser passendes Video zum Thema an. Darin beantwortet Michael ausführlich die Frage „Was musst du unbedingt wissen, damit dein Unternehmen in Dubai legal steuerfrei ist?“.

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