Auswandern Hand mit Reisepass

Wie lange musst du auswandern, um wirklich Steuern zu sparen?

1. Weniger Steuern zahlen im Ausland

Viele Unternehmer träumen von einer Auswanderung in ein (Steuer-)Paradies. Als Steuerberater mit Schwerpunkt im internationalen Steuerrecht habe ich schon viele Unternehmer bei diesem Schritt begleitet. Beim Vergleich der aktuellen Steuerlast in Deutschland mit der Steuerersparnis im Ausland macht die Firmengründung im Ausland auf den ersten Blick immer Sinn.

Doch die Rechnung geht nur auf, wenn das Leben im Ausland auch einen gewissen Bestand hat. Die Dauer deiner Auswanderung spielt aus zwei Gründen eine entscheidende Rolle:

  1. Du musst lange genug abwesend sein, damit deine Steuerpflicht in Deutschland rechtssicher beendet wird
  2. Wer nur vorübergehend auswandern will, muss gut kalkulieren. Neben den Gründungskosten für ein Unternehmen fallen später auch Beendigungskosten im Ausland an. Je länger du auswanderst, desto weniger fallen die Kosten gegenüber deiner Steuerersparnis ins Gewicht

Ab welcher Dauer deine Auswanderung Sinn macht und steuerlich nicht in die Hose geht, erfährst du in diesem Beitrag.

Inhalt

2. Auf die Dauer kommt es an

Auswandern: Wirklich dauerhaft oder nur vorübergehend?

Wenn du auswandern und im Ausland Steuern sparen möchtest, solltest du dir Gedanken darüber machen, ob du tatsächlich dauerhaft im Ausland leben willst oder eher in ein paar Jahren wieder nach Deutschland zurückkehrst.

Eine Rückkehr nach Deutschland kann vielfältige Gründe haben, z.B. eine Partnerschaft oder Kinder, familiäre Umstände, eine Krankheit oder der Aufbau eines Unternehmens, das eine Anwesenheit in Deutschland erfordert.

Deine Entscheidung erfordert also viele Überlegungen, die sowohl dein berufliches als auch dein privates Leben betreffen. Vorab solltest du dir aber im Klaren darüber sein, wann du aus steuerrechtlicher Sicht „im Ausland lebst“ und wann du „zurückgekehrt“ bist. Denn erst dann steht die Planung deiner (steuerlichen) Auswanderung auf einem zweckmäßigen Fundament.

Dafür erkläre ich dir zunächst die 4 wichtigsten Faktoren zur Beendigung deiner unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland und gebe dir anschließend eine Empfehlung aus meiner langjährigen Praxis als Steuerberater.

3. Die 4 wichtigsten Faktoren für Auswanderer zur Steuerpflicht in Deutschland

3.1. Dein gewöhnlicher Aufenthalt entscheidet über deine Steuerpflicht

Exkurs: Wann bist du unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland?

Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 (1) (= Absatz 1) Einkommensteuergesetz (EStG) knüpft entweder an den Wohnsitz nach § 8 Abgabenordnung (AO) oder den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO an.
Der Wohnsitz setzt eine Wohnung in Deutschland voraus, über die du jederzeit verfügen kannst. Damit lässt sich meist relativ eindeutig bestimmen, ob du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast und wie du den Wohnsitz beenden kannst.

Die Definition des gewöhnlichen Aufenthaltes ist dagegen viel schwammiger. Wenn du dich weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhältst, ist das ein Indiz dafür, dass du hier keinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Ein abschließender Beweis ist es jedoch nicht. Auch bei einer kürzeren Aufenthaltszeit in Deutschland kann ein gewöhnlicher Aufenthalt angenommen werden, wenn du dich „nicht nur vorübergehend“ in Deutschland aufhältst.

Bedeutend ist dabei diese gesetzliche Definition in § 9 AO:
 „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.“

Im internationalen Steuerrecht und vor allem in den Doppelbesteuerungsabkommen kommt es zusätzlich entscheidend auf den Lebensmittelpunkt an. Dabei wird entweder auf den Wohnsitz oder meist auf den gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt.

Um deine Steuerpflicht in Deutschland zu beenden darfst du also weder einen Wohnsitz noch deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ansonsten musst du wie bisher eine Steuererklärung abgeben und auch deine ausländischen Einkünfte angeben, die zumindest dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Bei ungünstigen Konstellationen müssen ausländische Einkünfte dann sogar in Deutschland versteuert werden.  

Das willst du natürlich vermeiden. Bei deiner Auswanderung solltest du unbedingt sicherstellen, dass du deinen Wohnsitz, deinen gewöhnlichen Aufenthalt und deinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland hast und deine Steuerpflicht rechtssicher beendest. Deine Tätigkeit im Ausland nimmst du bestenfalls erst danach auf. 

3.2. gewöhnlicher Aufenthalt = „nicht nur vorübergehend“ in Deutschland

Du hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland beendet, wenn du „nicht nur vorübergehend“ abwesend bist. Oder umgekehrt formuliert: wer „nicht nur vorübergehend“ in Deutschland ist, hat hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Deine Auswanderung ist somit erst dann steuerrechtlich wirksam, wenn sie „nicht nur vorübergehend“, sondern dauerhaft ist.

Das bringt uns zur nächsten kniffligen Frage: was bedeutet nun „dauerhaft“?

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3.3. Auswanderung = mindestens 6 Monate im Ausland

Eine Grundregel lautet: nur wer mindestens 183 Tage lang nicht mehr in Deutschland ist, hat hier auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr. Erst wenn du mindestens 6 Monate auswanderst, kannst du deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland mit dem Tag deiner Ausreise beenden. Ein paar wenige Besuche in Deutschland sind dabei auch okay, solange du nur kurzfristig hier bist.

Achtung: die 183-Tage-Regel ist nicht 100 % rechtssicher!

Exkurs: Im Gesetz lauert eine weitere Falle, denn in Ziffer 4. zu § 9 AO im Anwendungserlass zur AO (AEAO) ist Folgendes geregelt: „Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland ist aufgegeben, wenn der Steuerpflichtige zusammenhängend mehr als sechs Monate im Ausland lebt, es sei denn, dass besondere Umstände darauf schließen lassen, dass die Beziehungen zum Inland bestehen bleiben. Entscheidend ist dabei, ob der Steuerpflichtige den persönlichen und geschäftlichen Lebensmittel­punkt ins Ausland verlegt hat und ob er seinen Willen, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zurückzukehren, endgültig aufgegeben hat.“

Wenn du nur etwas länger als 6 Monate ausgewandert bist, könntest du bei deiner Rückkehr ein Problem mit den Finanzbehörden bekommen. In der Praxis ist es so, dass dir viele Finanzämter bei einer kurzen Auswanderung von etwas über 6 Monaten unterstellen, dass du „nur vorübergehend“ im Ausland warst. So wird dann angenommen, dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt durchgehend in Deutschland hattest und entsprechend auch unbeschränkt steuerpflichtig warst. 

3.4. Rechtssicherheit frühestens ab 13 Monaten

Ich fasse zusammen: wenn du zwischen 6 und 12 Monate auswandern möchtest, kommt es auf deinen Einzelfall an, ob deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet ist.

Aus meiner Erfahrung als Steuerberater kann ich sagen, dass erst ab mindestens 13 Monaten Abwesenheit nicht mehr angenommen wird, dass du „nur vorübergehend“ ausgewandert bist. 

Beispiel: Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20.06.2001.
Ein Rechtsanwalt hatte vom 01. Juli 1992 bis 31. Juli 1993 (also mehr als 12 Monate) in London gearbeitet. Das Finanzgericht Hamburg entschied: „Nach Auffassung des Senats hatten die Kläger in der Zeit vom 01.07.92 bis 31.07.93 weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.“

Leider ist auch dieses Urteil nur eine Einzelfallentscheidung und nicht auf jeden beliebigen Fall übertragbar. Das heißt, auch ein 13-monatiger Auslandsaufenthalt ist noch keine absolute Garantie. 

4. Aber wie lange jetzt genau?

4.1. Mindestens 24 Monate

Wer mindestens zwei Jahre auswandert, ist auf der sicheren Seite. Daher ist meine Empfehlung aus der Beratungspraxis, für mindestens 24 Monate auszuwandern.

Bei unterjähriger Auswanderung und unterjährigem Rückzug nach 24 Monaten ist so auch zumindest für ein Kalenderjahr keine Steuererklärung abzugeben bzw. zumindest keine Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht durchzuführen.

Du willst jetzt alles wissen, was ich zum gewöhnlichen Aufenthalt weiß? Das erfährst du in diesem Artikel: Gewöhnlicher Aufenthalt und 183-Tage-Regelung – Die häufigsten Fragen & Antworten 2022. Das ist mit Abstand der umfangreichste Blogartikel, den ich je geschrieben habe.​

Diese Mindestdauer hat für Unternehmer noch einen zweiten Hintergrund, den ich dir nachfolgend erläutere.  

Meine Empfehlung: Als Privatperson solltest du mindestens 2 Jahre auswandern, als Unternehmer solltest du mindestens 3-5 Jahre auswandern.

Die Dauer deiner Auswanderung spielt eine weitere wichtige Rolle, wenn du als Unternehmer auswanderst und ein Unternehmen im Ausland gründest. Je länger du im Ausland lebst, desto größer ist deine Steuerersparnis gegenüber den Kosten für die Gründung und Beendigung deines Unternehmens. Denn um dein Sparpotenzial berechnen zu können, solltest du vorab nicht nur den finanziellen Aufwand der Gründung kalkulieren, sondern auch die Kosten der Liquidierung des Unternehmens im Ausland berücksichtigen. Die Unternehmensgründung im Ausland lohnt sich vor allem dann, wenn du dein Unternehmen dort auch über längere Zeit führst. Du solltest vor allem die folgende Faktoren kennen, die in deine Berechnung mit einfließen. 

4.2. 5 Faktoren für deine Berechnung

  • Wegzugsbesteuerung & Beratung: eine Auswanderung als deutscher Unternehmer kann zu einer Wegzugsbesteuerung führen. Lass dich hierzu unbedingt individuell und umfassend beraten, vor allem wenn dein deutsches Unternehmen schon recht profitabel ist (ab ca. 40.000 € Gewinn). Die Beratungskosten und ggf. Wegzugssteuern sind bereits ein Teil deiner Kostenrechnung.
  • Zielland & Rechtsform: dein zukünftiges Setup im Ausland, d. h. die Wahl des Sitzlandes und der richtigen Rechtsform entscheiden darüber, wie viel Steuern du in Zukunft (weniger) zahlst. Daher solltest du auch hier nicht an einer guten Beratung sparen.
  • Gründungskosten: die Gründung eines Auslandsunternehmens und die Wohnsitznahme verursachen einmalige Kosten im Zielland.
  • Laufende Kosten: die Betreuung deines Auslandsunternehmens verursacht ebenfalls Kosten. In der Regel sind diese aber niedriger als in Deutschland und können daher bei deiner Berechnung vernachlässigt werden. Vergleiche aber sicherheitshalber deinen jetzigen mit deinem zukünftigen Aufwand.
  • Beendigung & Liquidierung: bei einem Rückzug nach Deutschland ist es meist sinnvoll, das Unternehmen im Ausland wieder zu schließen. Die Kosten für die Auflösung und Liquidierung sind in den meisten Ländern mit den Gründungskosten vergleichbar. Bis zur endgültigen Schließung fällt ggf. auch noch eine Jahresgebühr für die laufende Betreuung an.  

4.3. So gehst du bei der Kalkulation vor

  • Schritt 1: berechne deine erwartete Steuerersparnis für ein laufendes Jahr. In meinem Artikel „Steuern sparen beim Auswandern: Beispielrechnung für Unternehmer“ zeige ich dir anhand eines Beispiels, wie du deine Steuerersparnis berechnest
  • Schritt 2: multipliziere die geplante Mindestdauer deiner Auswanderung mit deiner jährlichen Steuerersparnis. Wie bereits erläutert, empfehle ich eine Mindestdauer von 2 Jahren, um deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und damit deine Steuerpflicht zu beenden.
    Aus finanzieller Sicht macht die Auswanderung aber vor allem ab einem Zeitraum von mindestens 3 bis 5 Jahren Sinn. Je nach Gewinn kann sich die Sitzverlegung ins Ausland allerdings auch schon ab 2 Jahren lohnen
  • Schritt 3: vergleiche deine erwartete Steuerersparnis mit den Kosten der Gründung, Betreuung und Liquidierung. Wenn du für deine Situation die richtigen Entscheidungen triffst, bleibt am Ende der Rechnung ein guter Überschuss und die Auswanderung mit deinem Unternehmen ist steuerlich und finanziell rentabel
Wer sein Unternehmen von Deutschland nach Zypern verlegt, spart bei einem Jahresgewinn von ca. 40.000 € etwa 3.900 € Steuern. Bei einer mindestens 3-jährigen Auswanderung ergibt sich ein Gesamt-Steuerersparnis von ca. 11.700 €. Von dieser Ersparnis ziehen wir die folgenden einmaligen Investi­tionen ab:
  • Beratung durch einen deutschen Steuerberater für eine rechtssichere Auswanderung: ca. 2.500 € (abhängig von der Unternehmensgröße etc.)
  • Wegzugssteuern: 0 € (i.d.R. vermeidbar bei einem Gewinn bis 40.000 €)
  • Gründung des Unternehmens in Zypern: 2.900 €
  • Liquidierung des Unternehmens in Zypern: 2.900 €
Damit kommen wir auf einmalige Gesamtkosten von 8.300 €. Ziehen wir diese Kosten von der Steuerersparnis ab, bleibt ein Überschuss von 3.400 €
Dauer Auswanderung

5. Fazit

  1. Um die Steuerpflicht zu beenden: deinen gewöhnlichen Aufenthalt und damit deine unbeschränkte Steuerpflicht kannst du rechtssicher beenden, wenn du für mindestens 2 Jahre auswanderst
  2. Um Steuern zu sparen: die Gründung eines Unternehmens im Ausland rechnet sich finanziell dann, wenn die Firma dort 2-3 Jahre, besser 3-5 Jahre geführt wird
  3. Um Wegzugssteuern zu vermeiden: du solltest nicht nur lange genug, sondern auch zum richtigen Zeitpunkt auswandern. Denn je früher und je niedriger die Gewinne sind, desto weniger Wegzugssteuern zahlst du

In meinem Artikel „Unternehmen ins Ausland verlagern? Der beste Zeitpunkt“ erfährst du im Detail, wann der beste Zeitpunkt für deine Auswanderung und Firmenverlegung ins Ausland ist.

Wann macht eine Auswanderung als Unternehmer Sinn?

Hast du alle vier Fachartikel in der Reihe „Wann macht eine Auswanderung als Unternehmer Sinn?“ gelesen? Das würde ich dir für deine rechtssichere Auswanderung sehr ans Herz legen.

Mit der Reihe „Wann macht eine Auswanderung als Unternehmer Sinn?“ will ich die wichtigste Frage vieler Unternehmer für oder gegen ein Auswanderung beantworten:

Wann macht eine Auswanderung finanziell Sinn? Das lernst du im Fachartikel: „Steuern sparen beim Auswandern: Beispielrechnung für Unternehmer“

Wie lange solltest du Deutschland mindestens den Rücken kehren? Das hast du bereits hier gelernt!

Wann ist der beste Zeitpunkt im Kalenderjahr für eine Auswanderung? Das lernst du im Fachartikel: „Auswandern & Wohnsitz abmelden: Der beste Zeitpunkt im Kalenderjahr“

Wann ist der beste Zeitpunkt, um dein Unternehmen ins Ausland verlagern? Das lernst du im Fachartikel: „Unternehmen ins Ausland verlagern? Der beste Zeitpunkt“

Michael Wohlfart
Michael Wohlfart

Der Steuerberater für deine rechtssichere Auswanderung

Christopher Krug
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3 Antworten

  1. Es war interessant zu erfahren, dass je länger jemand auswandert, desto geringer die Kosten im Vergleich zu den Steuerersparnissen sind. Mein Bruder ist Unternehmer, und er versucht, einen besseren Weg zu finden, sein Geschäft zu betreiben. Ich werde ihm sagen, er soll mit einem Steuerberater über seine Auswanderungspläne sprechen.

  2. Sehr geehrter Herr Michael Wohlfahrt,
    ich beabsichtige Mitte Juni 2021 für immer nach Canada auszuwandern. Meine Kunden aus Deutschland werde ich von dort aus weiterhin digital betreuen.Ich habe ein Einzelunternehmen ohne Angestellte; die derzeitigen Büroräume (Eigentumswohnung) sind im Betriebsvermögen und sollen veräußert werden. In Deutschland benenne ich eine Adresse, die meine Unternehmens-Briefpost per E-Mail an mich weiterleitet. Wie sieht es mit der Steuerpflicht im Auswanderungsjahr (183 Tage-Regelung) und in den Folgejahren aus?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    JL

    1. Hallo Jutta,
      vielen Dank für deine Frage.

      Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.

      Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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      Besten Dank
      Michael