Steueroasen-Abwehrgesetz

1. DEFINITION

Am 01.07.2021 ist das Steueroasen-Abwehrgesetz (Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb; „StAbwG“) in Kraft getreten. Dadurch werden Geschäftsbeziehungen zu sogenannten nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten („Steueroasen“) erheblich erschwert.  

Wann eine Steueroase vorliegt, bestimmt Abschnitt 2 des Steueroasen-Abwehrgesetz. Insbesondere fallen darunter die Länder auf der „schwarze Liste“ der EU. Die relevantesten Länder dürften dabei Panama und die Seychellen sein.   

2. DIE AUSWIRKUNGEN

Die gravierendste Einschränkung dürfte das Verbot für den Abzug von Betriebsausgaben bzw.  Werbungskosten für Rechnungen von Unternehmen aus einer Steueroase sein. D.h. bei Beauftragung eines Dienstleisters in einer Steueroase können die Kosten in Deutschland nicht angesetzt werden und führen zu einer höheren Steuerlast beim Leistungsempfänger in Deutschland. Die Anwendung dieser Regelungen wird ab dem 01.01.2022 erfolgen. 

Daneben gibt es noch weitere Einschränkungen, z.B. durch eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung sowie Quellensteuermaßnahmen und Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen.

Für Auswanderer wird damit ein rechtssicheres Setup im Ausland noch wichtiger. Eine Abrechnung über ein Panama Unternehmen wird zukünftig schwieriger bzw. bei den deutschen Kunden noch unbeliebter. 

Die Nachteile des Steueroasen-Abwehrgesetz können auch greifen, wenn die Abrechnung über ein Unternehmen mit Sitz außerhalb einer Steueroase erfolgt. Beliebt sind dabei derzeit die US LLC oder Unternehmen in Kanada und UK. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 StAbwG gilt ein Unternehmen in einer Steueroase als ansässig, wenn der Ort der Geschäftsleitung des Auslandsunternehmens in einer Steueroase anzunehmen ist. Und genau das wird oft bei einer US LCC über z.B. einen Wohnsitz bzw. das Friendly Nations Visa in Panama argumentiert, um eine beschränkte Steuerpflicht bzw. erweitert beschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu vermeiden. 

Wo die Betriebsstätte eines Auslandsunternehmens bzw. der Ort der Geschäftsleitung ist, haben wir in diesem Glossar diskutiert. 

Außerdem bleibt abzuwarten, ob das Bundesministerium der Finanzen die Liste der Steueroasen über eine Rechtsverordnung noch erweitert. 

3. WEITERE HINWEISE ZUM STEUEROASEN-ABWEHRGESETZ

Wie du siehst, kann eine schlecht umgesetzte Auswanderung weiterhin eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen. In unserem Online-Programm geben wir dir das notwendige Expertenwissen aus jahrelanger Beratungserfahrung an die Hand, um deine Auswanderung rechtssicher umzusetzen. In Schritt 7: „Steueroptimales Setup im Ausland“ geben wir dabei ausführliche Hinweise, um keine Probleme mit dem deutschen Finanzamt zu bekommen. 

Was genau unter dem gewöhnlichen Aufenthalt zu verstehen ist, erklären wir in diesem Fachartikel. Was du beachten musst, wenn du deinen Wohnsitz abmelden möchtest, erfährst du hier.

Hier kannst du die einzelnen Gesetzestexte nachlesen:

  • EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
    Die vom Rat am 22. Februar 2021 angenommene Liste umfasst folgende Länder und Gebiete:
    • Amerikanisch-Samoa
    • Anguilla
    • Dominica (neu)
    • Fidschi
    • Guam
    • Palau
    • Panama
    • Samoa
    • Trinidad und Tobago
    • Amerikanische Jungferninseln
    • Vanuatu
    • Seychellen 
  • § 2 Abs. 2 Nr. 2 StAbwG „(2) Ansässig in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet im Sinne dieses Gesetzes sind ….
    2. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, wenn sie einen Sitz (§ 11 der Abgabenordnung) oder ihren Ort der Geschäftsleitung (§ 10 der Abgabenordnung) in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet haben.„

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