1. DEFINITION
Entstrickung bzw. Verlagerung einzelner Wirtschaftsgüter ins Ausland. Nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG für Einzelunternehmen und Personengesellschaften und nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG für Kapitalgesellschaften führt jeder Ausschluss des Besteuerungsrechts Deutschlands aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts zu einer Entstrickung. Eine Entstrickung stellt eine Aufdeckung (Entstrickung) der stillen Reserven eines Wirtschaftsguts dar. Die Entstrickung steht also einer Besteuerung in Form einer fiktiven Entnahme bzw. Veräußerung des Wirtschaftsguts (bzw. Vermögenswerts) gleich, wenn Deutschland das Wirtschaftsgut durch Verlagerung ins Ausland zukünftig nicht mehr besteuern könnte.
Mit anderen Worten: Wenn man ein Wirtschaftsgut in Deutschland verkauft und dieses stille Reserven1. DEFINITION Nach den deutschen Steuergesetzen löst jede Aufdeckung stiller Reserven eine Besteuerung aus. Sie sind insbesondere dann aufzudecken, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht an diesen stillen Reserven verliert, z.B. durch den Wegzug eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft (Wegzugsbesteuerung), einer Entstrickung oder... More enthält, führt das zu einer Besteuerung in Deutschland. Wenn das Wirtschaftsgut stattdessen ins Ausland verlagert wird und anschließend dort verkauft wird, fallen regelmäßig keine Steuern in Deutschland an. Daher wird im Zeitpunkt der Verlagerung das Wirtschaftsgutes über eine fiktive Veräußerung in Deutschland besteuert (Entstrickung).
Die Entstrickung greift bei jeder Verlagerung von betrieblichen Vermögenswerten ins Ausland, unabhängig von der bisherigen Rechtsform in Deutschland und unabhängig von dem Land, in das das Unternehmen verlagert wird.
2. DIE AUSWIRKUNGEN FÜR AUSWANDERER
Für Auswanderer ist die Entstrickung insbesondere bei einer durch die Auswanderung bewirkten Verlagerung der Stätte der Geschäftsleitung relevant. Gerade bei Einzelunternehmern dürfte bei fast jeder Auswanderung auch die Stätte der Geschäftsleitung ins Ausland verlagert werden und dadurch im Ausland eine (meist die einzige) Betriebstätte begründet werden.
Die Entstrickung ist nur ein Teil der Wegzugssteuern1. DEFINITION Nach den deutschen Steuergesetzen löst jede Aufdeckung stiller Reserven eine Besteuerung aus. Sie sind insbesondere dann aufzudecken, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht an diesen stillen Reserven verliert, z.B. durch den Wegzug eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft (Wegzugsbesteuerung), einer Entstrickung oder... More, welche bei einer Auswanderung geprüft und ggf. gezahlt werden müssen. Bei Kapitalgesellschaften gibt es auf Gesellschafterebene daneben die Wegzugsbesteuerung1. DEFINITION Relevant für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Nach § 6 AStG greift die Wegzugsbesteuerung auf Anteile einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) bei einer natürlichen Person, deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Dabei muss eine Beteiligung nach... More zu beachten.
Meist liegt auch eine Funktionsverlagerung1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG ist eine Funktionsverlagerung als Verlagerung einer Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken und der mit übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteile definiert. Die Funktionsverlagerung führt demnach bei jeder... More, also eine Verlagerung des gesamten Unternehmens vor. Die dabei vorgesehene Verpflichtung zur Erstellung einer Bewertung des gesamten Unternehmens kann in den meisten Fällen materiell über die sog. Escape Klauseln vermieden werden. Formell dürfte trotzdem eine Funktionsverlagerung1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG ist eine Funktionsverlagerung als Verlagerung einer Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken und der mit übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteile definiert. Die Funktionsverlagerung führt demnach bei jeder... More vorliegen. Materiell erfolgt dann eine Entstrickung.
3. WEITERE HINWEISE
Die Entstrickung ist der sechste Schritt der 7 Schritte zu einer rechtssicheren Auswanderung. Eine Übersicht aller 7 Schritte gibt es im Fahrplan zu einer rechtssicheren Auswanderung.
Mehr zu Entstrickung und Funktionsverlagerung1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG ist eine Funktionsverlagerung als Verlagerung einer Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken und der mit übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteile definiert. Die Funktionsverlagerung führt demnach bei jeder... More erklären wir in diesem Fachartikel. Was du beachten musst, wenn du deinen Wohnsitz abmelden möchtest, erfährst du hier.
Hier kannst du die einzelnen Gesetzestexte nachlesen:
- §§ 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG „3Einer Entnahme für betriebsfremde Zwecke steht der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts gleich. 4Ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts liegt insbesondere vor, wenn ein bisher einer inländischen Betriebsstätte1. DEFINITION Nach § 12 Satz 1 AO ist eine Betriebsstätte „jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.“ In der Regel ist das das Büro des Unternehmens. Nach der Rechtsprechung des BFH ist damit notwendigerweise verbunden, dass der... More des Steuerpflichtigen zuzuordnendes Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte1. DEFINITION Nach § 12 Satz 1 AO ist eine Betriebsstätte „jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.“ In der Regel ist das das Büro des Unternehmens. Nach der Rechtsprechung des BFH ist damit notwendigerweise verbunden, dass der... More zuzuordnen ist.„
- § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG „(1) 1Wird bei der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Veräußerung oder Überlassung des Wirtschaftsguts zum gemeinen Wert; § 4 Absatz 1 Satz 5, § 4g und § 15 Abs. 1a des Einkommensteuergesetzes gelten entsprechend.“