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Welche 4 Optionen hast du, um Geld aus deiner GmbH auszuzahlen?

In der Kategorie „Mythos Steuern Sparen“ räumen Steuerberater Michael Wohlfart und Christopher Krug falsche Tatsachen aus dem Weg, beantwortet Fragen rund um die Rechtsformwahl und zeigt dir, wie du steuerlich alles richtig machst.

Frage: Welche 4 Optionen hast du, um Geld aus deiner GmbH auszuzahlen?

Du hast eine GmbH und willst diese steuerintelligent nutzen? Dazu solltest du möglichst viel Gewinn in der GmbH lassen.
Du brauchst aber auch Geld zum Leben, was zu einer Geldauszahlung aus der GmbH führt. Idealerweise steuerintelligent.

Grundsätzlich gibt es dafür 4 Optionen – mit jeweils unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen:

  1. Gewinnausschüttungen 
    Du kannst Gewinnausschüttungen, also Dividendenzahlungen aus deiner GmbH bzw., bei einer Holdingstruktur, aus der Holding an dich als natürliche Person tätigen.
    WICHTIG: Dafür brauchst du einen Gewinnverwendungsbeschluss und die GmbH muss eine Kapitalertragssteuer abführen.

    Ist das steuerlich sinnvoll?
    Eher nein, da in dem Fall deine Gesamtsteuerbelastung aus der Besteuerung auf Ebene der GmbH und der Besteuerung der Ausschüttung über deinen persönlichen Einkommensteuersatz meist am höchsten ist.

  2. Gehaltsauszahlungen
    Du kannst dir als Angestellter Gehalt von deiner GmbH zahlen.
    WICHTIG: Das Gehalt ist von der Höhe begrenzt, da es fremdüblich sein muss. D.h. du darfst nur ein Gehalt bekommen, welches dem Gehalt entspricht, das für einen Mitarbeiter ohne Beteiligung an deiner GmbH marktüblich wäre. Sonst könnte das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen und das “zu hohe“ Gehalt steuerlich einer Gewinnausschüttung gleichsetzen.

    Warum ist die Auszahlung begrenzt?
    Weil Gehalt steuerlich günstiger als eine Gewinnausschüttung ist. Das liegt zum einen daran, dass du auf dein Gehalt keine Gewerbesteuer zahlen musst und zum anderen daran, dass dein persönlicher Einkommensteuersatz mit deinem Einkommen ansteigt.
    Daher kommt auch die Empfehlung, dass du dir immer ein ”Mindestgehalt“ von ca. 40.000 € auszahlen solltest. Dann liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz über 30.000 €, was in etwa der Besteuerung der GmbH entspricht. Darüber hinaus solltest du dir steuerintelligent nur so viel auszahlen, wieviel du zum Leben brauchst. Rechne dein Gehalt am besten angepasst auf deine persönliche Situation mit einem Online-Steuerrechner* nach und definiere damit dein Gehalt.

  3. Rechnungen (von einem anderen Unternehmen)
    Du kannst neben deiner GmbH auch ein Einzelunternehmen haben und von diesem Rechnungen an deine GmbH stellen.

    WICHTIG: Auch diese Rechnungen müssen fremdüblich sein.

    Ist das steuerlich sinnvoll?
    Kommt darauf an. Steuerlich ist das Modell vergleichbar zur Besteuerung von Gehalt wenn du ein freiberufliches Einzelunternehmen hast und keine Gewerbesteuer zahlen musst. Andernfalls hast du ab einem GewSt-Hebesatz über 380% eine leicht höhere Besteuerung als bei Gehalt.
    Der Vorteil ist, dass du dabei besser auf schwankende Ergebnisse reagieren kannst und flexibler bei der Vergütung bist, insbesondere, wenn die GmbH mehrere Gesellschafter hat.

  4. Darlehen von deiner GmbH
    Oft werden auch Darlehen empfohlen. Genau genommen ist das Darlehen selbst keine Vergütung.

    WICHTIG: Das Darlehen muss auch fremdüblich, also zu einen fremdüblichen Zinssatz vereinbart werden, es müssen fremdübliche Sicherheiten hinterlegen werden und es muss eine tatsächliche Rückzahlung, also eine fremdübliche Tilgung, erfolgen.

    Ist das steuerlich sinnvoll?
    Meine Meinung: dauerhaft nicht wirklich. Als private Zwischenfinanzierung z.B. für private Investitionen kann man es nutzen. Insbesondere ohne fremdübliche Tilgung wird ein Darlehen aber zu Problemen mit dem Finanzamt führen.

*Das BMF hat dazu 2 passende Rechner auf der Webseite: https://www.bmf-steuerrechner.de/ 

Meine Empfehlung: Dein Gehalt solltest du steuerintelligent festlegen. Die andere Optionen solltest du eher als Ergänzung sehen.

Wenn du lieber Michaels Antwort hören willst, dann schau dir hier unser passendes Video zum Thema an. Darin beantwortet Michael ausführlich die Frage „Welche 4 Optionen hast du, um Geld aus deiner GmbH auszuzahlen?“

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Michael Wohlfart
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Christopher Krug
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