Stolperstein Schlussbilanz
Erfahre mehr zur Ausgliederung in diesem Artikel: Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH: 3 Dinge, die dir keiner sagt!
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3 notwendige Anträge im Umwandlungssteuerrecht
1. Buchwertantrag
- sichergestellt ist, dass es später bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit Körperschaftsteuer unterliegt,
- die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens die Aktivposten nicht übersteigen; dabei ist das Eigenkapital nicht zu berücksichtigen,
- das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens bei der übernehmenden Gesellschaft nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird und
- der gemeine Wert von sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, nicht mehr beträgt als
a) 25 Prozent des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens oder
2. Antrag auf Rückwirkung
3. Antrag nach Rz. 20.09 des Umwandlungssteuer-Erlass
Fazit:
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Steuerfalle Privatentnahmen
Nach dem UmwStG kann eine Umwandlung in eine GmbH auf Antrag bis zu acht Monate rückbezogen werden, was in der Praxis auch häufig gewünscht ist. In der Regel damit auf den 01.01 eines Jahres.
Der Vorteil besteht darin, dass insbesondere Einzelunternehmen, die im laufenden Geschäftsjahr bereits einen hohen Gewinn erwirtschaftet haben, zu einem früheren Zeitpunkt unter die steuerlich günstigere Körperschaftsteuersystematik fallen.
Der Nachteil besteht darin, dass man im Rückwirkungszeitraum, also im Zeitraum zwischen der Schlussbilanz des Einzelunternehmens und der Handelsregistereintragung der Umwandlung, zweigleisig fährt und dabei viele steuerliche Besonderheiten beachten muss.
Ertragsteuerlich gilt, dass mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags die GmbH den Gewinn versteuert und das Einzelunternehmen faktisch nicht mehr existiert bzw. in der GmbH fortgeführt wird.
Wird beispielsweise rückwirkend auf den 31.12.2022 umgewandelt, versteuert das Einzelunternehmen im Jahr 2022 den Gewinn wie gewohnt mit der ESt und ggfs. GewSt. Ab dem Jahr 2023 wird der Gewinn durch die GmbH im Rahmen der KSt und GewSt versteuert. Du zahlst also ca. 20% weniger Steuern.
Die Umsatzsteuer1. DEFINITION Bei der Beurteilung von umsatzsteuerlichen Sachverhalten (in deinem Auslandsunternehmen) muss zuerst immer unterschieden werden, ob eine Lieferung oder sonstige Leistung vor liegt. Eine Lieferung ist regelmäßig einfach zu beurteilen. Wenn z.B. Ware durch das Auslandsunternehmen innerhalb Deutschlands versendet… More kennt dagegen keine Rückwirkung. Hier wird Tag genau abgegrenzt.
Jetzt wird es wichtig: Auch Privatentnahmen und Privateinlagen kennen keine Rückwirkung.
Was heißt das?
Als Einzelunternehmer darfst du dir jederzeit von deinem Geschäftskonto Geld für private Zwecke entnehmen.
Bei einer GmbH hingegen werden Entnahmen als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt.
Damit bei einer rückwirkenden Umwandlung nicht aus allen bereits geleisteten Entnahmen automatisch verdeckte Gewinnausschüttungen entstehen, hat der Gesetzgeber dafür eine Sonderreglung vorgesehen. Entnahmen, die im Rückwirkungszeitraum getätigt werden, gelten als noch als aus dem Einzelunternehmen getätigt.
Und jetzt kommt das Problem in der Praxis: Häufig werden zu hohe Entnahmen, sog. Überentnahmen, getätigt. Das ist der Fall, wenn im Rückwirkungszeitraum mehr Geld entnommen wird, als in der Schlussbilanz des Einzelunternehmens an Eigenkapital vorhanden war und dadurch das Eigenkapital negativ wird.
Das Finanzamt geht bislang davon aus, dass in solchen Fällen das Vermögen des Einzelunternehmens aufgestockt werden muss, sodass die Entnahmen zu keinem negativen Eigenkapital mehr führen. Durch die Aufstockung muss infolgedessen ein zusätzlicher Gewinn versteuert werden.
Dieser Ansicht hat der BFH in einem Urteil vom 7.3.2018 (Az.: I R 12/16) widersprochen und entschieden, dass durch die Entnahmen vielmehr negative Anschaffungskosten an den GmbH-Anteilen entstehen, wodurch eine zusätzliche Aufstockung ausbleibt.
Folgt man der BFH-Rechtsprechung, bleibt eine Versteuerung der Überentnahmen im Umwandlungszeitpunkt aus. Damit wird das Problem aber nur in die Zukunft verlagert, denn negative Anschaffungskosten müssen irgendwann einmal aufgedeckt und nachversteuert werden.
Dazu ein Beispiel: Angenommen im Rahmen einer Umwandlung entstehen durch Überentnahmen negative Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 EUR und die GmbH Anteile werden Jahre später nach der Umwandlung für 100.000 EUR verkauft. In diesem Fall würde dann ein Veräußerungsgewinn von 200.000 EUR entstehen.
Kurzum: Die Materie ist komplex. Daher meine abschließende Empfehlung:
Versuche diese Problematik weiterhin unbedingt zu vermeiden, indem du
- Den Rückwirkungszeitraum so kurz wie möglich hältst. Versuche also die Umwandlung zu Beginn eines Jahres umzusetzen.
- Die Schlussbilanz für Dein Einzelunternehmen zeitnah aufstellst und maximal das entnimmst, was in der Schlussbilanz an Eigenkapital ausgewiesen wird.
- Deine Liquidität vor der Umwandlung planst
Lass dich außerdem von einem erfahrenen Steuerberater beraten, der sowohl die rechtlichen Themen abdeckt als auch die Umsetzung deiner Umwandlung begleitet.
Solltest du frühzeitig erkennen, dass in deinem Einzelunternehmen zur Deckung der Entnahmen nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, du aber dennoch in eine GmbH umwandeln willst, muss dieses Thema kein Showstopper sein. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, durch sinnvolle Gestaltungen, negative Anschaffungskosten zu vermeiden. Dazu beraten wir dich gerne.