In der Kategorie „Mythos Steuern Sparen“ räumen Steuerberater Michael Wohlfart und Christopher Krug falsche Tatsachen aus dem Weg, beantworten Fragen rund um die Rechtsformwahl und zeigen dir, wie du steuerlich alles richtig machst.
Frage: Wie kann ich meine GmbH zügig loswerden?
Nicht für jeden Unternehmer entpuppt sich die GmbH als passende Rechtsform. Das kann unterschiedlichste Gründe haben. Aber welche Optionen hast du, wenn du deine GmbH wieder loswerden willst?
In Teil 1, erkläre ich dir, welche Vorteile es hat, wenn du eine bestehende GmbH auf eine andere GmbH verschmilzt.
Alternativ dazu kannst du deine GmbH auch auf ein Einzelunternehmen verschmelzen. Und darüber z.B. deinen Geschäftsbetrieb fortsetzen oder das Einzelunternehmen anschließend aufgeben.
Diese Option wählen unsere Mandanten, zum Beispiel, vor einer Auswanderung. Durch die Verschmelzung kann die GmbH noch vor der Auswanderung aufgelöst werden und somit eine zeitaufwendige Liquidation vermieden werden, die ohnehin aus dem Ausland nur aufwendig umsetzbar ist.
Zwei wichtige Punkte solltest Du zu dem Thema Verschmelzung auf Einzelunternehmen unbedingt beachten:
- Lagern in deiner GmbH noch Gewinnrücklagen, weil in der Vergangenheit Gewinne nicht ausgeschüttet wurden, dann werden diese Rücklagen im Zuge der Verschmelzung auf ein Einzelunternehmen an Gesellschafter zwangsausgeschüttet. Daraus fließen dir als Anteilseigner Einkünfte zu, die du im Rahmen der Einkommensteuer versteuern musst. Der steuerlich vorteilhafte Effekt der Thesaurierung endet also mit der Verschmelzung.
- Mit Wirksamwerden der Verschmelzung haftet der Übernehmer, also du, persönlich für alle Verbindlichkeiten der GmbH, die im Zeitpunkt der Verschmelzung begründet waren.
Meine Empfehlung: Wähle die Verschmelzung auf ein Einzelunternehmen nur dann, wenn du hohe Haftungsrisiken für dein Geschäftsmodell ausschließen kannst, und stimme das Vorgehen unbedingt mit einem Rechtsanwalt ab.
Wenn du lieber die Antwort hören willst, dann schau dir hier unser passendes Video zum Thema an. Darin beantwortet Christopher ausführlich die Frage „Was musst du bei deinen Anteilen im Falle eines Ausstiegs deines Mitgesellschafters beachten?“

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