1. Auswandern und weniger Steuern zahlen - aber wie?
Jedes Jahr wandern laut Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) ca. 180.000 Deutsche aus. Die Digitalisierung macht es einfacher denn je: immer mehr Unternehmer, Selbständige und Freelancer können ortsunabhängig und ohne feste Bindung an Deutschland arbeiten. Viele davon verdienen ihr Geld z.B. als IT-Freelancer, Virtuelle Assistenten, Coach, Dienstleister, mit Amazon FBA oder Dropshipping. Sie alle können ihr Unternehmen von jedem beliebigen Ort der Welt führen.
Bist auch du als Unternehmer nicht mehr an Deutschland gebunden, hältst dich überwiegend im Ausland auf oder könntest das leicht umsetzen? Dann stellst du dir sicher die Frage, wie du als Auswanderer und Unternehmer am meisten Steuern sparen kannst.
Die Lösung ist meist eine Unternehmensgründung im Ausland.
Anhand meiner Praxiserfahrung als Steuerberater beantworte ich dir nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Thema und zeige dir anhand einer Beispielrechnung, wie viel Steuern du mit einem Unternehmen im Ausland sparen kannst.
2. Ausländisches Unternehmen & deutsche Kunden - geht das?
Der Hauptgrund, warum ein deutsches Unternehmen (in der Regel als deutsche GmbH) behalten wird, ist die Reputation gegenüber den Kunden. Daher legen viele Unternehmer Wert darauf, mit einer anerkannten deutschen GmbH aufzutreten. Meist sind die Bedenken gegen eine Gründung im Ausland jedoch unnötig. Wer seine Kunden über das zukünftige Auslandsunternehmen1. DEFINITION Relevant, wenn du vor deiner Auswanderung ein Auslandsunternehmen gründest. Nach den §§ 7 bis 14 AStG kann ein Auslandsunternehmen bei Gründung vor der Auswanderung unter die Hinzurechnungsbesteuerung (Englisch: „controlled foreign corporation rules“ bzw. „CFC rules“) fallen. Zusätzlich zur… More aufklärt und informiert, kann auf weiteres Vertrauen bauen.
Bei einer Gründung innerhalb der EU kann außerdem sichergestellt werden, dass die Rechnungen an deutsche Kunden anerkannt sind. Aber auch bei Unternehmen im Drittland ist die Anerkennung von Rechnungen in Deutschland kein Problem, sofern es sich nicht um eine bloße Briefkastenfirma handelt und du ein paar Besonderheiten beachtest:
Du solltest deinen Kunden einen Bestandsnachweis (eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung) für dein Unternehmen im Drittland zur Verfügung stellen können. Außerdem sollte die Leistungserbringung dokumentiert werden und dem Finanzamt im Zweifel Nachweise dazu vorgelegt werden können.
Wenn du dein Unternehmen in Deutschland trotzdem behalten willst, gibt es dennoch eine Möglichkeit, weniger Steuern zu zahlen: In Kombination mit einem ausländischen Unternehmen bzw. einer ausländischen Holding-Struktur lassen sich ebenfalls Steuern einsparen. Das Ganze ist zwar etwas aufwendiger und das Steuerersparnis geringer, kann aber gut mit einer deutschen GmbH kombiniert werden.
3. Wohnsitz im Ausland & Unternehmen in Deutschland - besser vermeiden?
Wenn du dein deutsches Unternehmen weiterführen willst und als Auswanderer einen Wohnsitz im Ausland begründest, stehst du vor einer neuen Herausforderung: du musst nicht nur die Steuergesetze in Deutschland, sondern auch im neuen Wohnsitzland beachten. Sonst kann es zu einer ungewollten Besteuerung deines deutschen Unternehmens im Zuzug-Land kommen.
Du willst zuerst einen Überblick, was du beachten musst, um deine unbeschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig vor dem gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der… More rechtssicher zu beenden? Das erfährst du in diesem Artikel: Wohnsitz abmelden – Die häufigsten Fragen & Antworten
Das kann z. B. über eine Betriebsstätte1. DEFINITION Nach § 12 Satz 1 AO ist eine Betriebsstätte „jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.“ In der Regel ist das das Büro des Unternehmens. Nach der Rechtsprechung des BFH ist damit notwendigerweise verbunden, dass der… More im neuen Land ausgelöst werden, etwa wenn du dein deutsches Unternehmen von deinem neuen Wohnsitz aus leitest oder ein Büro einrichtest. In diesem Fall wäre dein deutsches Unternehmen dort zumindest anteilig zu besteuern. Eine derartige Gewinnaufteilung über Betriebsstätten solltest du tunlichst vermeiden, da das administrativ sehr aufwendig ist.
Außerdem gilt in vielen Ländern die Hinzurechnungsbesteuerung (im Englisch unter „CFC-Rules“ oder „controlled foreign company“ bekannt). Darunter versteht man die Besteuerung deines deutschen Unternehmens bei dir als Gesellschafter an deinem neuen Wohnsitz. Auch das solltest du unbedingt vermeiden.
4. Wann macht es finanziell Sinn, ein Unternehmen im Ausland zu gründen?
Eine Gründung im Ausland ist mit Gründungskosten, Beratungsaufwand, weiterhin laufenden Kosten und Steuern (wenn auch weniger) für das Auslandsunternehmen1. DEFINITION Relevant, wenn du vor deiner Auswanderung ein Auslandsunternehmen gründest. Nach den §§ 7 bis 14 AStG kann ein Auslandsunternehmen bei Gründung vor der Auswanderung unter die Hinzurechnungsbesteuerung (Englisch: „controlled foreign corporation rules“ bzw. „CFC rules“) fallen. Zusätzlich zur… More verbunden. Ob die Auslandsgründung Sinn macht, ist daher vor allem eine Frage der richtigen Kalkulation. Als Steuerberater kann ich aus praktischer Erfahrung sagen: eine Unternehmensgründung im Ausland lohnt sich ab einem (erwarteten) Jahresgewinn in Höhe von ca. 40.000 Euro. Andererseits kann es auch sinnvoll sein, gleich zu Beginn deiner Tätigkeit auszuwandern, da du dadurch viel Ärger mit dem Finanzamt bei deiner Auswanderung vermeiden kannst.
Wie viele Steuern du konkret durch die Gründung eines Unternehmens im Ausland sparen kannst, hängt zudem primär von der Wahl des Landes ab. Wenn du hier relativ flexibel bist und die richtige Wahl triffst, profitierst du langfristig von sehr niedrigen Kosten für dein Unternehmen.
Quick-Check:
Steuern sparen & Auswanderung
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5. Mehr oder weniger Bürokratie durch den Firmensitz im Ausland?
Nur wenige Länder haben ein derart komplexes (Steuer-) System wie Deutschland. Gerade hinsichtlich der Buchhaltung und Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt kannst du dir das Leben durch das Auswandern und einem Unternehmen im Ausland deutlich leichter machen. Eine niedrigere Besteuerung führt auch zu weniger Kosten.
Beispiel:
Du möchtest einen Beleg in Höhe von 50 € als Betriebsausgabe einreichen. Bei einem Grenzsteuersatz von 44 % zahlst du in Deutschland dadurch 22 € weniger Steuern. Bei einem Vergleichssteuersatz von 12,5 % wären das im Ausland nur 6,25 € weniger Steuern. Bei einem derart niedrigen Steuersatz ist es der Buchungsaufwand und deine Zeit oft nicht wert, jeden Kleinbeleg einzureichen.
5.1. Ausgangssituation: deutsches Einzelunternehmen, GmbH oder UG?
Als Einzelunternehmer liegt der Grenzsteuersatz zwischen 44,31% und 48,16%, (inklusive Solidaritätszuschlag), je nachdem ob du Gewerbesteuer zahlen musst. Die Kirchensteuer käme noch zusätzlich hinzu. Das heißt also, von 100 € Gewinn musst du bis zu 48,16 € an den deutschen Fiskus abgeben. Und das Ganze ohne Sozialabgaben, wie z. B. der drohenden Rentenversicherungspflicht für Selbständige. Bei GmbHs und UGs ist die Steuerbelastung sogar geringfügig höher.
In unseren Beispielen bist du als Steuerpflichtige(r) ledig, der Solidaritätszuschlag wird berücksichtigt, Gewerbesteuer und Kirchensteuer werden aber ausgeblendet. Die Gewerbesteuer würde, abhängig vom Überschreiten des Gewerbesteuer-Freibetrags und des jeweiligen Hebesatzes, zu einer Steuermehrbelastung von bis zu 4% führen.
5.2. Beispiel 1: Steuerersparnis bei einem (erwarteten) Gewinn von ca. 40.000 €
Mit diesem Gewinn liegt dein Grenzsteuersatz bereits bei ca. 37 %. Dein Durchschnittssteuersatz liegt bei ca. 22 %. Damit zahlst du jedes Jahr ca. 8.900 € Steuern in Deutschland.
Das Ganze vergleichen wir nun mit steuerlich günstigen Einwanderungsländern. Hier die attraktivsten Optionen:
- Zypern: Vergleichssteuersatz 12,5%
Exkurs:
Grober Überblick der Besteuerung einer Zypern Limited
Zypern ist eine der populärsten Optionen für eine Auswanderung. Denn die Körperschaftssteuer in Zypern beträgt nur 12,5%. Es gibt keine nachgelagerte Besteuerung der Gewinnausschüttung, also sind Dividenden steuerfrei. Bei Dividenden muss zwar eine Gesundheitsabgabe von zusätzlich 2,65% abgeführt werden. Dafür ist man aber im Gesundheitssystem versichert, d. h. der Abgabe steht eine tatsächliche Leistung gegenüber. Außerdem muss man sich ein Gehalt auszahlen, dieses ist aber bis 19.500 € steuerfrei. Auch hier sind Sozialabgaben zu leisten, diese haben aber ebenso eine Gegenleistung aus dem Gesundheit- und Rentensystem. Du kannst als Privatperson in Zypern also steuerfrei leben und musst nur auf Ebene deiner Zypern Limited 12,5% Steuern zahlen, deutlich weniger als in Deutschland. Für den Steuervergleich mit der Zypern Limited setzen wir in unseren Beispielen daher einen Vergleichssteuersatz von 12,5% an.
- Bulgarien: Einkommens- und Körperschaftssteuer 10% Flat tax
- Portugal: Bei Qualifikation als NHR (Non Habitual Residence) in der Regel 20% Flat tax
- Drittländer: Vergleichssteuersatz 0%
Sofern man ein Unternehmen außerhalb der EU gründet und das mit einem Wohnsitz in einem geeigneten Staat kombiniert, kann man in Einzelfällen komplett steuerfrei leben. Dabei gibt es aber einige Fallstricke zu beachten, die ich einem meiner nächsten Artikel ausführlich zusammenfasse werden.
Bei einem Vergleichssteuersatz von 12,5% zahlst du bei einem Gewinn von 40.000 € nur 5.000 € Steuern. Im Vergleich zur deutschen Steuerbelastung von 8.900 € zahlst du somit 3.900 € weniger Steuern pro Jahr.
Teilweise kann je nach Konstellation und Gewinn bzw. Umsatz bei einem komplett steuerfreien Setup eine Steuerersparnis von bis zu 8.900€ erzielt werden.
Die folgende Übersicht stellt die mögliche Steuerersparnis gegenüber:
Land | Deutschland | Zypern | Drittland | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Gewinn | 40.000€ | 40.000€ | 40.000€ | |||
Grenzsteuersatz | 37% | 12,5% | 0% | |||
Durchschnittssteuersatz | 22% | 12,5% | 0% | |||
Steuerbelastung | 8.900€ | 5.000€ | 0€ | |||
Mögliche Steuerersparnis | 0€ | 3.900€ | 8.900€ |
5.3. Beispiel 2: Steuerersparnis bei einem (erwarteten) Gewinn von ca. 80.000 €
Da in Deutschland deine Gewinne einem progressiven Steuersatz unterliegen, steigt die Steuerbelastung signifikant mit steigenden Gewinnen. Die folgende Übersicht stellt das beeindruckend dar:
Land | Deutschland | Zypern | Drittland | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Gewinn | 80.000€ | 80.000€ | 80.000€ | |||
Grenzsteuersatz | 44% | 12,5% | 0% | |||
Durchschnittssteuersatz | 33% | 12,5% | 0% | |||
Steuerbelastung | 26.000€ | 10.000€ | 0€ | |||
Zusätzliche Steuerbelastung bei Verdoppelung des Gewinns gegenüber 40.000€ | 17.100€ | 5.000€ | 0€ | |||
Mögliche Steuerersparnis | 0€ | 16.000€ | 26.000€ |
Bei einem Gewinn von 40.000 € kannst du also bereits knapp 3.900 € Steuern sparen, wenn du nach Zypern auswanderst. Im Regelfall hast du dadurch bereits nach einem Jahr die Kosten refinanziert, die für die Auswanderung, Beratung zu deiner Auswanderung nach deutschem Recht und zu deiner Gründung im Ausland anfallen. Sollte dein Gewinn deutlich darüber liegen bzw. zukünftig weiter steigen, vervielfacht sich dieser Effekt.
Bei einem Gewinn von 30.000€ würde die Steuerersparnis bei einer Auswanderung nach Zypern immerhin noch bei ca. 1.750€ liegen.
6. Fazit
Ab wann lohnt sich die Auswanderung mit Unternehmen? Als Steuerberater halte ich eine Auswanderung spätestens ab einem Gewinn von 40.000 € für sinnvoll.
Allerdings hängt dabei viel von deiner persönlichen Situation ab. Es spielt eine Rolle, ob du verheiratet bist und was dein Ehepartner verdient, ob du Kinder hast, welche Einkünfte du zusätzlich zu deinem Unternehmen erzielst, welche Rechtsform du in Deutschland bisher hast, wohin du auswandern willst, wie dort deine persönliche Besteuerung ist und vor allem, wie hoch dein (erwarteter) Gewinn ist. Anhand der obigen Beispiele solltest du das aber gut für deine Situation ermitteln können.
Neben den steuerlichen Vorteilen solltest du auch immer die weiteren Vorteile, wie weniger Bürokratie, bessere Lebensumstände, einfacherer Unternehmensaufbau usw. im Blick haben.
Wie lange muss deine Auswanderung mindestens dauern, damit du keine Probleme mit dem Finanzamt bekommst und du damit wirklich Geld sparst? Was musst du bei der Dauer deiner Auswanderung aus Deutschland steuerlich unbedingt beachten? Die Antworten auf diese Fragen findest du in meinem Artikel „Wie lange musst du du auswandern, um wirklich Steuern zu sparen“
Wann macht eine Auswanderung als Unternehmer Sinn?
Hast du alle vier Fachartikel in der Reihe „Wann macht eine Auswanderung als Unternehmer Sinn?“ gelesen? Das würde ich dir für deine rechtssichere Auswanderung sehr ans Herz legen.
Mit der Reihe „Wann macht eine Auswanderung als Unternehmer Sinn?“ will ich die wichtigste Frage vieler Unternehmer für oder gegen ein Auswanderung beantworten:
Wann macht eine Auswanderung finanziell Sinn? Das hast du bereits hier gelernt!
Wie lange solltest du Deutschland mindestens den Rücken kehren? Das lernst du im Fachartikel: „Wie lange musst du auswandern, um wirklich Steuern zu sparen?“
Wann ist der beste Zeitpunkt im Kalenderjahr für eine Auswanderung? Das lernst du im Fachartikel: „Auswandern & Wohnsitz abmelden: Der beste Zeitpunkt im Kalenderjahr“
Wann ist der beste Zeitpunkt, um dein Unternehmen ins Ausland verlagern? Das lernst du im Fachartikel: „Unternehmen ins Ausland verlagern? Der beste Zeitpunkt“
7 Responses
Mein Bruder ist selbständig und hat sein Unternehmen in Ausland gegründet. Er ist digital Nomad. Für mich wäre das vielleicht nicht unbedingt sinnvoll, aber ich werde bei einem Steuerberater nachfragen.
Hallo Michael,
Alles beeindruckend was ich lesen durfte! Werde demnächst in Rente gehen. Überlege für 5-10 Jahre nach Griechenland zu übersiedeln und mir meine Betriebsrente auszahlen zu lassen. Mein Haus in Bayern möchte ich einfach zusperren und Max 2 Monate P. A. in Deutschland sein. Entfällt für mich die Versteuerung der Betriebsrente und der monatlichen Rente in Deutschland?
Beste Grüße aus Bayern
Christian
Hallo Christian,
vielen Dank für deine Frage.
Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.
Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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Freue mich dich dort zu treffen.
Ansonsten kannst du Frage auch gerne eine einem meiner regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Dazu am besten zu unserem Newsletter anmelden und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
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Besten Dank, Michael
Hallo Michael, folgende Frage:
seit September 2019 bin ich in Deutschland nicht mehr wohnhaft gemeldet, da ich mich mit meinem Mann, auf unbestimmte Zeit, auf Weltreise befinde. Aufgrund der Pandemie sitzen wir auf den Philippinen fest. Jetzt habe ich die Möglichkeit für eine Firma, mit sitzt in Malaysia, Transkriptionen zu bearbeiten. Kannst Du mir einen Tipp geben, wie es sich mit Rechnungsstellung bezüglich der Steuern verhält? Wir haben ein Touristenvisum und somit keine Arbeitsberechtigung.
Vielen Dank und Grüße
Hallo Claudia,
vielen Dank für deine Frage.
Es freut uns, dass der Fachartikel auf dein Interesse gestoßen ist.
Da wir sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle erhalten, möchten wir gerne darum bitten, Fragen grundsätzlich in unsere Facebook-Gruppe einzustellen. Dort bündeln wir die Kommunikation, so dass du vom Austausch und der Diskussion deiner sowie weiterer Fragen profitieren kannst. Die Gruppe findest Du hier:
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Vielen Dank und bis bald
Dein Team von EasyDigiTax
Hallo Michael,
Danke für diese tollen Infos.
Wenn ich dieses Jahr 28.12. Deutschland verlasse. Keine Einkünfte, kein Wohnsitz in DE habe aber im Januar für 6 Tage Geschäftlich in DE bin und danach wieder ins Ausland gehe. Bin ich dann beschränkt Steuerpflichtig, weil ich keine längere Zeit zwischen Ausreise und Einreise gelassen habe.
Liebe Grüße und Danke
Hallo Christian
vielen Dank für deine Frage. Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.
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Wir danken für Dein Verständnis und freuen uns auf den Austausch mit dir!
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