1. Wann sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (Aktien, Trading & Co.) nach der Auswanderung in Deutschland noch steuerpflichtig?
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen insbesondere Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Aktien, Stillhalterprämien, Termingeschäfte und Zinsen.
Insbesondere für Trader dürften Stillhalterprämien und Termingeschäfte zu den wichtigsten Einkunftsquellen gehören.
Durch die Begrenzung der Verlustverrechnung ab 2021 hat eine Auswanderung für Trader, verbunden mit der Möglichkeit die Einkünfte zukünftig steuerfrei zu erzielen, deutlich an Attraktivität hinzugewonnen.
Als mobile Vermögenswerte kannst du diese Vermögenswerte leicht ins Ausland verlagern. Dabei fallen i.d.R. keine Wegzugssteuern1. DEFINITION Nach den deutschen Steuergesetzen löst jede Aufdeckung stiller Reserven eine Besteuerung aus. Sie sind insbesondere dann aufzudecken, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht an diesen stillen Reserven verliert, z.B. durch den Wegzug eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft (Wegzugsbesteuerung), einer Entstrickung oder… More an. Stille Reserven1. DEFINITION Nach den deutschen Steuergesetzen löst jede Aufdeckung stiller Reserven eine Besteuerung aus. Sie sind insbesondere dann aufzudecken, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht an diesen stillen Reserven verliert, z.B. durch den Wegzug eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft (Wegzugsbesteuerung), einer Entstrickung oder… More (unrealisierte und damit bisher unversteuerte Gewinne) kannst du so ins Ausland verlagern und dir dort steuerfrei auszahlen lassen. Neben Kryptowährungen, Fremdwährungen und Edelmetallen sind Aktien und Co. (Kapitalvermögen) die einzigen Vermögenswerte, die du einer Besteuerung in Deutschland relativ einfach entziehen kannst.
In vielen Ländern fallen Einkünften aus Kapitalvermögen unter die private Vermögensverwaltung und sind dort häufig steuerfrei, in Ländern mit Territorialbesteuerung1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten Einkünften nach § 49 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit die beschränkte Steuerpflicht greift, muss ein entsprechender Anknüpfungspunkt… More oder als Dauerreisender sowieso.
Dann bleibt nur noch zu beachten, dass deine Einkünfte nach deiner Auswanderung nicht doch noch unter eine Steuerpflicht in Deutschland fallen.
In diesem Artikel erkläre ich dir die Systematik bei der Prüfung einer etwaigen Steuerpflicht von Einkünften aus Kapitalvermögen nach deiner Auswanderung (konkret am Beispiel von Zinseinkünften) und wie du die Besteuerung in Deutschland vermeiden kannst.
2. Trading und Begrenzung der Verlustverrechnung
Schauen wir uns zuerst an, warum eine Auswanderung insbesondere für Trader so massiv an Attraktivität hinzugewonnen hat.
Seit 2021 hat der Gesetzgeber Tradern im Privatvermögen mit der Einführung einer Begrenzung der Verlustverrechnung viel Kopfzerbrechen bereitet.
Nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG dürfen Verluste aus Termingeschäften nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften verrechnet werden. Zudem ist die Verrechnung auf jährlich 20.000 € begrenzt.
Nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen, insbesondere aus wertlosen Kapitalanlagen, nur in Höhe von 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Das kann in Einzelfällen dazu führen, dass du mehr Steuern zahlen musst, als du mit dem Trading an Gewinn gemacht hast. Dann müsstest du die Steuer auf deine Trading-Tätigkeit also aus anderer Liquidität finanzieren. Ob dieser Unsinn verfassungskonform ist, werden die Gerichte entscheiden müssen.
Damit hast du als Trader derzeit 3 Möglichkeiten deine Einkünfte zu erzielen:
- Du machst so weiter wie bisher und versuchst im Rahmen der Begrenzung der Verlustverrechnung zu bleiben oder nimmst diese in Kauf.
- Du gründest eine Trading GmbH. Mit allen Vorteilen und Nachteilen. Insbesondere höheren Steuern, einem deutlich höheren Aufwand und den entsprechend hohen Kosten.
- Du siehst die Gesetzesänderung als Chance endlich auszuwandern. Deine Tätigkeit als Trader kannst du jederzeit und überall und vor allem, richtig umgesetzt, zukünftig steuerfrei ausüben. Dabei solltest du die Anknüpfungspunkte für eine Steuerpflicht in Deutschland kennen und entsprechend vermeiden.
Einfach ein Auslandsunternehmen1. DEFINITION Relevant, wenn du vor deiner Auswanderung ein Auslandsunternehmen gründest. Nach den §§ 7 bis 14 AStG kann ein Auslandsunternehmen bei Gründung vor der Auswanderung unter die Hinzurechnungsbesteuerung (Englisch: „controlled foreign corporation rules“ bzw. „CFC rules“) fallen. Zusätzlich zur… More im Ausland mit Wohnsitz in Deutschland gründen wird dabei nicht funktionieren. Meist machen dir dabei die Regeln für den Ort der Geschäftsleitung und der Hinzurechnungsbesteuerung einen Strich durch die Rechnung.
Bei vielen Tradern ist diese Idee schon angekommen. Das wird aber nur in Verbindung mit deiner Auswanderung funktionieren. Mein Kollege Frank Konewka hat das auf seinem Blog „Trading Steuerberatung“ im Artikel „Briefkastenfirma für Trader? Steuerparadiese für Trader kaum möglich!“ bereits dargestellt.
3. Systematik der Prüfung einer etwaigen Steuerpflicht in Deutschland nach deiner Auswanderung
Der erste Schritt in die Steuerfreiheit ist die rechtssichere Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig vor dem gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der… More. Das setzen wir für die weitere Prüfung voraus.
Was du beachten musst, um deine unbeschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig vor dem gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der… More in Deutschland rechtssicher zu beenden, habe ich in verschiedenen Fachartikeln auf unserem Blog und in diesem Glossar erläutert: Unbeschränkte Steuerpflicht und Welteinkommensprinzip
Wenn du die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig vor dem gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der… More sichergestellt hast und dafür auch einen konkreten Zeitpunkt bestimmt hast, kann eine Steuerpflicht in Deutschland nach diesem Zeitpunkt nur noch über die beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten Einkünften nach § 49 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit die beschränkte Steuerpflicht greift, muss ein entsprechender Anknüpfungspunkt… More oder die erweitert beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More begründet werden.
Um die beschränkte Steuerpflicht oder die erweitert beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More beurteilen zu können, müssen deine Einkünfte im ersten Schritt einer Einkunftsart im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zugeordnet werden.
Anschließend kann geprüft werden, ob die jeweilige Einkunftsart unter die beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten Einkünften nach § 49 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit die beschränkte Steuerpflicht greift, muss ein entsprechender Anknüpfungspunkt… More oder die erweitert beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More fällt.
Sollte sich dadurch eine Steuerpflicht in Deutschland ergeben, kann die Besteuerung in Deutschland ggf. über ein Doppelbesteuerungsabkommen1. DEFINITION Nach § 49 Abs. 1 EStG können auch nach einer Auswanderung und der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Einkünfte in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Entsprechend hat Deutschland ein Besteuerungsrecht auf Basis der nationalen Gesetze. Wenn eine Person… More verhindert werden.
Das schauen wir uns in diesem Artikel einmal konkret am Beispiel von Zinseinkünften an.
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4. Einkünfte aus Kapitalvermögen und unbeschränkte Steuerpflicht
Schauen wir uns zuerst die häufigsten Einkunftsquellen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen an und wie diese im § 20 EStG eingeordnet werden:
- Dividenden als Gewinnanteile i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
- Zinsen als Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG bzw. als Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 5 EStG
- Veräußerungsgewinne aus Aktien als Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft i.S.d. § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Und für Trader insbesondere relevant:
- Stillhalterprämien für die Einräumung von Optionen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG
- Termingeschäfte als Gewinn durch einen Differenzausgleich etc. i.S.d. § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG
Die Einordnung der Einkunftsquellen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen kann dabei äußerst komplex sein. Daher gibt es dazu schon mehrere BMF-Schreiben („Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“, u.a. v. 18.01.16. Demnach fallen unter Termingeschäfte z.B. Futures, Optionen, CFDs und Devisentermingeschäfte.
In Zweifelsfragen sollte anhand der BMF-Schreiben bzw. mit einem entsprechend spezialisierten Steuerberater die grundsätzliche Steuerpflicht (steuerliche Einordnung als Einkunftsart) des jeweiligen Finanzprodukts geklärt werden. Diese Einstufung ist entscheidend für die weitere Beurteilung im Rahmen der Auswanderung.
Abzugrenzen sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen außerdem zu den Einkünften aus Kryptowährungen, (echten) Fremdwährungen und Edelmetallen (z.B. physischem Gold) i.S.d. § 22 EStG.
Meine Empfehlung: Als erstes musst du bestimmen, wie deine Einkünfte grundsätzlich in Deutschland besteuert werden. Dabei können dir deine letzte Steuererklärung, die BMF-Schreiben oder dein Steuerberater helfen.
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen und beschränkte Steuerpflicht
Die beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten Einkünften nach § 49 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit die beschränkte Steuerpflicht greift, muss ein entsprechender Anknüpfungspunkt… More für Einkünfte aus Kapitalvermögen ist in § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt. Der Umfang, der demnach nach deiner Auswanderung beschränkt steuerpflichtigen1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten Einkünften nach § 49 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit die beschränkte Steuerpflicht greift, muss ein entsprechender Anknüpfungspunkt… More Einkünfte, ist relativ überschaubar.
Die Aufzählung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte in § 49 EStG ist abschließend. D.h. wenn deine Einkunftsquelle dort nicht aufgezählt ist, kann diese auch nicht beschränkt steuerpflichtig sein.
Für Zinsen ist dabei folgendes geregelt (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 5c) aa) EStG:
Zinsen sind nur also nur beschränkt steuerpflichtig, wenn das Kapitalvermögen/Darlehen etc. in Deutschland besichert ist (z.B. durch Grundbesitz).
Im Ergebnis sind damit Zinseinkünfte, etwa aus Sparbüchern und Festgeldanlagen, beschränkt steuerpflichtiger1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten Einkünften nach § 49 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit die beschränkte Steuerpflicht greift, muss ein entsprechender Anknüpfungspunkt… More Personen aus der Besteuerung ausgenommen.
Meine Empfehlung:Eine beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten Einkünften nach § 49 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit die beschränkte Steuerpflicht greift, muss ein entsprechender Anknüpfungspunkt… More lässt sich i.d.R. nicht vermeiden, da du den Anknüpfungspunkt für die Besteuerung in Deutschland meist nicht verhindern kannst (z.B. kannst du bei deinen Dividenden von Siemens nicht einfach den Ort der Geschäftsleitung von Siemens ins Ausland verlagern). Die beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten Einkünften nach § 49 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit die beschränkte Steuerpflicht greift, muss ein entsprechender Anknüpfungspunkt… More steht deiner Auswanderung aber auch nicht im Wege.
6. Einkünfte aus Kapitalvermögen und erweitert beschränkte Steuerpflicht
Für die Annahme der erweitert beschränkten Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More müssen deren grundsätzliche Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, insb. ein Wegzug in ein Niedrigsteuerland.
Der Umfang der erweitert beschränkten Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More für Einkünfte aus Kapitalvermögen ist in § 2 AStG i.V.m. § 34 d EStG geregelt.
Problematisch ist dabei, den Umfang der erweitert beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More zu bestimmen, da sich dieser aus einer Negativabgrenzung ergibt (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 AStG). Unter die erweitert beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More nach fallen alle Einkünfte, „…die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes sind.“
Das heißt, die Einkünfte sind erweitert beschränkt steuerpflichtig1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More, wenn die erweitert beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More grundsätzlich greift, die Einkünfte nicht schon beschränkt steuerpflichtig sind und die Einkünfte nicht als ausländische (also als inländische) Einkünfte gelten.
Der Umfang, der beschränkt steuerpflichtigen1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten Einkünften nach § 49 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit die beschränkte Steuerpflicht greift, muss ein entsprechender Anknüpfungspunkt… More Einkünfte aus Kapitalvermögen ist relativ überschaubar, die erweitert beschränkten steuerpflichtigen Einkünfte sind hingegen deutlich umfangreicher.
Schauen wir uns das wieder für Zinsen an (vgl. § 34d Nr. 6 EStG):
„Ausländische Einkünfte im Sinne des § 34c Absatz 1 bis 5 sind […] Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20), wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist;…“
Eine Aufstellung der erweitert beschränkt steuerpflichtigen1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More Einkünfte findet sich im BMF-Schreiben (vgl. Tz 2.5.0.1 Nr. 3 der Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes BMF v. 14.05.2004):
Bei Zinsen kann die erweitert beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More noch relativ gut nachvollzogen werden. Um diese zu vermeiden, sollten diese einfach von ausländischen Schuldnern (Banken etc.) bezogen werden.
Die Prüfung der erweitert beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More musst du entsprechend für all deine Einkunftsquellen durchführen.
Meine Empfehlung: Im Gegensatz zur beschränkten Steuerpflicht lässt sich die erweitert beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More fast immer vermeiden. Dafür solltest du schon vor deiner Auswanderung die richtigen Weichen stellen.
7. Einkünfte aus Kapitalvermögen und erweitert beschränkte Steuerpflicht
Wir halten fest: Unter bestimmten Umständen sind deine Einkünfte aus Kapitalvermögen in Deutschland auch nach deiner Auswanderung noch beschränkt steuerpflichtig bzw. erweitert beschränkt steuerpflichtig1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More.
Für Zinsen ist das entweder der Fall, wenn das Kapitalvermögen durch inländischen Grundbesitz gesichert ist (beschränkt steuerpflichtig) oder von einem inländischen Schuldner gezahlt wird (erweitert beschränkt steuerpflichtig1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More).
Das muss aber noch nicht zwangsläufig zu einer Besteuerung in Deutschland führen. Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen1. DEFINITION Nach § 49 Abs. 1 EStG können auch nach einer Auswanderung und der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Einkünfte in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Entsprechend hat Deutschland ein Besteuerungsrecht auf Basis der nationalen Gesetze. Wenn eine Person… More auf dich persönlich anwendbar ist, kann dieses Deutschland das Besteuerungsrecht entziehen.
Schauen wir uns das abschließend wieder für Zinsen an (vgl. Art. 11 Abs. 1 des OECD-MA):
„(1) Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden.“
D.h. dem ausländischen Staat (Ansässigkeitsstaat) steht regelmäßig das Besteuerungsrecht zu.
Deutschland kann ein Recht auf Quellenbesteuerung haben. Diese Regelung ist in den meisten (älteren) Doppelbesteuerungsabkommen1. DEFINITION Nach § 49 Abs. 1 EStG können auch nach einer Auswanderung und der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Einkünfte in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Entsprechend hat Deutschland ein Besteuerungsrecht auf Basis der nationalen Gesetze. Wenn eine Person… More nicht enthalten und in diesen Fällen hat Deutschland auch bei beschränkt steuerpflichtigen1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten Einkünften nach § 49 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit die beschränkte Steuerpflicht greift, muss ein entsprechender Anknüpfungspunkt… More bzw. erweitert beschränkt steuerpflichtigen1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More Zinsen kein Besteuerungsrecht.
Bei der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens ist teilweise Vorsicht geboten. Das DBA Schweiz hebelt das Doppelbesteuerungsabkommen1. DEFINITION Nach § 49 Abs. 1 EStG können auch nach einer Auswanderung und der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Einkünfte in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Entsprechend hat Deutschland ein Besteuerungsrecht auf Basis der nationalen Gesetze. Wenn eine Person… More z.B. durch die nachgelagerte / überdachende Besteuerung in Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz für 5 Jahre aus.
8. Fazit: Mach es richtig - Einkünfte aus Kapitalvermögen rechtssicher & steuerfrei
Du hast jetzt die Systematik für die Besteuerung deiner Einkünfte aus Kapitalvermögen in Deutschland nach deiner Auswanderung verstanden. Im ersten Schritt hängt die Steuerpflicht von der Einkunftsart i.S.d. § 20 EStG ab. Im zweiten Schritt kann man diese insb. bei der erweitert beschränkten Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 2 AStG gilt für Deutsche, die ihre unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG aufgeben und in einem niedrig besteuernden Gebiet (Niedrigsteuerland) im Ausland ansässig werden, die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Für die Anwendung der erweitert… More oder in letzter Instanz über ein Doppelbesteuerungsabkommen oft vermeiden.
In diesem Artikel haben wir das anhand von Zinseinkünften ausführlich geprüft. In unserem Online-Programm haben wir diese Prüfung auch für die weiteren wichtigen Einkunftsquellen Aktien (Dividenden und Veräußerungsgewinne), Stillhalterprämien, Termingeschäfte und Zinsen sowie Kryptowährungen, (echten) Fremdwährungen und Edelmetallen (z.B. physischem Gold) für dich zusammengefasst.
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Wenn du neben deinen Trading-Einkünften ein Unternehmen in Deutschland hast, ist der „Steuer-Check: Rechtssicher Auswandern als Unternehmer“ genau richtig für dich.
Wenn du kein Unternehmen in Deutschland hast, ist der „Steuer-Check: Rechtssicher Auswandern als Privatperson (Investor, Trader, Rentner, Angestellter, Privatier mit Aktien, Kryptowährungen, Immobilien)“ genau richtig. Dieser Steuer-Check enthält die gleichen Inhalte, wie der Steuer-Check für Unternehmer, nur eben ohne die unternehmensrelevanten Schritte 4 bis 6. Und daher bekommst du diesen Steuer-Check auch entsprechend günstiger.
In unserem Steuer-Check entwickelst du mit folgenden Schritten einfach deine eigene Steuer-Strategie, um deine Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausland steuerfrei zu erzielen:
- SCHRITT #1: Wirksame Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig vor dem gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der… More
- SCHRITT #2: Beschränkte Steuerpflicht1. DEFINITION Nach § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten Einkünften nach § 49 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit die beschränkte Steuerpflicht greift, muss ein entsprechender Anknüpfungspunkt… More nach der Auswanderung
- SCHRITT #3: Erweitert beschränkte Steuerpflicht durch „Inlandsvermögen“
- SCHRITT #7: Steueroptimales Setup im Ausland
In diesem Schritt sind u.a. detailliert die Voraussetzungen beschrieben, wann ein Doppelbesteuerungsabkommen1. DEFINITION Nach § 49 Abs. 1 EStG können auch nach einer Auswanderung und der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Einkünfte in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Entsprechend hat Deutschland ein Besteuerungsrecht auf Basis der nationalen Gesetze. Wenn eine Person… More auf dich anwendbar ist und dich vor einer Besteuerung in Deutschland schützt.
- „Zusatzmodul: Bankkonten1. DEFINITION Grundsätzlich spielen (private) Bankkonten und Depots keine Rolle für eine Steuerpflicht in Deutschland. Mit wenigen Ausnahmen: Nach § 2 Abs. 1 AStG i.V.m. § 34 d Nr. 6 EStG sind Zinsen, die von Inländern an erweitert beschränkt Steuerpflichtige… More und Depots1. DEFINITION Grundsätzlich spielen (private) Bankkonten und Depots keine Rolle für eine Steuerpflicht in Deutschland. Mit wenigen Ausnahmen: Nach § 2 Abs. 1 AStG i.V.m. § 34 d Nr. 6 EStG sind Zinsen, die von Inländern an erweitert beschränkt Steuerpflichtige… More“
In diesem Zusatzmodul ist dargestellt, was es administrativ zu beachten gilt, damit die hier gezeigte Besteuerung auch tatsächlich durch die Banken bzw. Broker richtig umgesetzt werden kann und was du dazu im Vorfeld der Auswanderung umsetzen solltest.
- „Der praktische Fall: Kryptowährung und Auswanderung“
In diesem praktischen Fall prüfen wir Schritt für Schritt eine etwaige Steuerpflicht der sonstigen Einkünfte „Kryptowährungen, (echten) Fremdwährungen und Edelmetallen (z.B. physischem Gold)“ anhand der in diesem Fachartikel beschriebenen Systematik und wie diese vermieden werden kann.
- „Der praktische Fall: Aktien, Trading & Co. und Auswanderung“ mit Teil 1 „Hinweise & Empfehlung“, Teil 2 „Aktien“, Teil 3 „Stillhalterprämien und Termingeschäfte“ und Teil 4 „Zinsen“
In diesem praktischen Fall prüfen wir Schritt für Schritt eine etwaige Steuerpflicht von Aktien (Dividenden und Veräußerungsgewinne), Stillhalterprämien, Termingeschäfte und Zinsen anhand der im Fachartikel beschriebenen Systematik und wie diese vermieden werden kann. Eine Steuerpflicht kann in letzter Instanz bis auf eine Quellensteuer auf Dividenden über ein Doppelbesteuerungsabkommen1. DEFINITION Nach § 49 Abs. 1 EStG können auch nach einer Auswanderung und der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Einkünfte in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Entsprechend hat Deutschland ein Besteuerungsrecht auf Basis der nationalen Gesetze. Wenn eine Person… More vermieden werden. Selbst die Quellensteuer auf Dividenden kann in Einzelfällen über die Mutter-Tochter-Richtlinie vermieden werden.