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Wegzugsbesteuerung

Wegzugs­besteuerung vermeiden mit diesen 3 Strategien

1. Wegzugs­besteuerung bei Wegzug aus Deutschland als Gesellschafter einer GmbH

Die Wegzugsbesteuerung besteuert die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bei Wegzug des Gesellschafters ins Ausland.

Dabei wird eine fiktive Veräußerung deiner Beteiligung besteuert, ohne dass dir Geld zufließt. Das kann zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen.

Daher solltest du dich als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, in den meisten Fällen einer GmbH, bei deiner Auswanderung genau mit der Wegzugsbesteuerung auseinandersetzen.

In diesem Artikel erkläre ich dir, wann die Wegzugsbesteuerung für dich greift und ich zeige dir, was die 3 besten Strategien zur Vermeidung bzw. Minimierung der Wegzugsbesteuerung sind.

Inhalt

2. Wegzugssteuern: Unterscheidung Wegzugs­besteuerung vs. Entstrickungs­besteuerung

Der Begriff Wegzugssteuer umfasst zwei Besteuerungstatbestände: die Wegzugsbesteuerung und die Entstrickungsbesteuerung.

  • Die Wegzugsbesteuerung fällt nur auf Gesellschafterebene Also die Ebene, auf der du als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft die Anteile hältst und entsprechend Gewinnausschüttungen beziehst. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist Bestandteil dieses Artikels.
  • Oft greift bei einer Auswanderung (zusätzlich) die sogenannte Entstrickungsbesteuerung. Diese greift auf Gesellschaftsebene. Also die Ebene des operativen Betriebs des Unternehmens. Die Entstrickungsbesteuerung ist relevant, wenn einzelne Wirtschaftsgüter (Entstrickung) oder das gesamte Unternehmen ins Ausland verlagert werden (Funktionsverlagerung).

Du willst wissen, ob bei deiner Auswanderung neben der Wegzugsbesteuerung weitere Wegzugssteuern anfallen? Dann lies diesen Artikel: Auswandern und Steuern: Diese Steuern musst du beachten (Entstrickung & Funktionsverlagerung)

3. Wann greift die Wegzugs­besteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung ist in § 6 AStG geregelt. Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn die folgenden Kriterien kumuliert, also alle gemeinsam, vorliegen.

3.1. Persönliche Voraussetzungen - Was ist für dich als Gesellschafter zu beachten?

  • Natürliche Person
    Der unmittelbare Gesellschafter muss eine natürliche Person sein.

Beispiel 1: Holding-Struktur            
Wenn du nur mittelbar, z.B. über eine Holding, an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist, greift die Wegzugsbesteuerung nicht auf Ebene der Holding als Gesellschafter der (Tochter-) Kapitalgesellschaft, sondern nur bei dir als natürliche Person bzw. Gesellschafter der Holding. Der Wert der Tochtergesellschaften ist bei der Bewertung der Holding miteinzubeziehen.

  • Zehnjahresfrist
    Damit die Wegzugsbesteuerung greift, musst du mindestens zehn Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein. Du bist grundsätzlich bereits mit Geburt in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Ob du eine Steuerklärung abgeben musstest etc. spielt dafür keine Rolle. Die Zehnjahresfrist muss nicht ununterbrochen vorgelegen haben, sondern kann sich auch durch mehrere Zeitabschnitte zusammensetzen.
  • Staatsangehörigkeit irrelevant
    Für die Wegzugsbesteuerung ist es ebenso unerheblich, ob du die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit hast.
  • Aufgabe des Wohnsitzes und Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts
    Deine unbeschränkte Steuerpflicht muss aufgrund des Wegzugs in das Ausland enden, d.h. nach dem Wegzug darfst du weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
  • Ersatzrealisationstatbestände für die Wegzugsbesteuerung: Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“)
    Wenn du zwar deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland behältst, aber einen (Zweit-)Wohnsitz im Ausland begründest, ist deine Ansässigkeit nach einem DBA für die Wegzugsbesteuerung entscheidend. Maßgebliches Kriterium ist regelmäßig der Lebensmittelpunkt. Wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt, bist du dort ansässig und die Wegzugsbesteuerung greift. Das ist der Aufgabe des Wohnsitzes und Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts gleichgestellt.

Wenn du die Kriterien „Aufgabe des Wohnsitzes“, „Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts“ und „Verlagerung des Lebensmittelpunkts“ genau verstehen willst, empfehle ich dir meine Artikel-Reihe „Keine Steuern mehr in Deutschland zahlen“. Los geht es mit dem ersten Kriterium in diesem Artikel: Wohnsitz abmelden – Die häufigsten Fragen & Antworten

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3.2. Sachliche Voraussetzungen - Was ist für die Beteiligung zu beachten?

  • Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 1%
    Die Wegzugsbesteuerung betrifft dich nur, wenn du eine Beteiligung von mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft, meist GmbH oder UG, hast. Die Wegzugsbesteuerung betrifft also nicht deine normalen Investitionen in Aktien (außer du hältst 1% oder mehr an Siemens). Die Wegzugsbesteuerung greift auch nicht bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
  • Beteiligung einer Kapitalgesellschaft im Inland und im Ausland
    Für die Wegzugsbesteuerung ist es ohne Belang, ob die Kapitalgesellschaft nach deutschem oder ausländischem Recht besteht.


Wenn du sowohl die persönlichen als auch die sachlichen Vorrausetzungen erfüllst, greift die Wegzugsbesteuerung. Dann gilt es eine intelligente Strategie anzuwenden, um die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Wegzugsbesteuerung

4. Die 3 besten Strategien zur Vermeidung der Wegzugs­besteuerung

Die Vermeidung der Wegzugsbesteuerung ist wesentlich komplexer als deren Minimierung. Daher wollen wir uns im ersten Schritt die Minimierung der Wegzugsbesteuerung anschauen.

4.1. Strategie 1: Nutze alle Gestaltungs­optionen für eine möglichst niedrige Bewertung

Die Wegzugsbesteuerung wird auf Basis einer fiktiven Veräußerung deiner Beteiligung festgesetzt. Um den fiktiven Veräußerungsgewinn zu ermitteln, musst du also einen Wert für deine Beteiligung bestimmen.

Da kein tatsächlicher Veräußerungspreis vorliegt, ist der gemeine Wert der Beteiligung heranzuziehen (vgl. § 9 (1) Bewertungsgesetz („BewG“)). Dabei ist folgende Methodenhierarchie zu beachten:

  1. Liegen Börsenkurse vor, sind diese anzuwenden
  2. Wenn nicht, sind Verkäufe unter fremden Dritten heranzuziehen, die weniger als ein Jahr zurückliegen
  3. Wenn auch dafür keine Werte vorliegen, ist der Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen, Methode, zu ermitteln (vgl. 11 (2) BewG)


In der Regel ist der letzte Schritt anzuwenden und ein Bewertungsgutachten zu erstellen. Und genau da setzen wir mit unserer Minimierungsstrategie für deine Wegzugssteuern an.

Zum einen lässt das Gesetz die Wahl des Bewertungsverfahrens offen. Mit der richtigen Begründung kannst du mit dem richtigen Bewertungsverfahrens den Wert deines Unternehmens angemessen niedrigen als Grundlage für die Wegzugssteuern festsetzen.

Dabei spielen für dich natürlich die Kosten der Bewertung eine wesentliche Rolle. Oft bietet sich das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff BewG an. Dieses ermittelt den Unternehmenswert auf Basis des durchschnittlichen Gewinns in den drei Jahren vor dem Wegzug des Gesellschafters. Dieser Ausgangswert multipliziert mit einem Faktor von 13,75 ist zu 60% mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters zu besteuern.

Beispiel 2: vereinfachtes Ertragswertverfahren

Ein GmbH-Gesellschafter verlegt seinen Wohnsitz ins Ausland. Der durchschnittliche steuerrechtliche Gewinn der letzten 3 Jahre beträgt 120.000 €. Davon kann ein angemessener Unternehmerlohn von z.B. 60.000 € pro Jahr abgezogen werden (sofern dem Gesellschafter-Geschäftsführer bisher kein Gehalt gezahlt wurde). Auf der Basis der verbleibenden 60.000 € ergibt sich ein Unternehmenswert von 825.000 € (60.000 € x 13,75). Bei einem persönlichen Steuersatz von 40% wäre die Wegzugsbesteuerung 198.000 € (60.000 x 13,75 x 60% x 40%).

Du siehst: dabei können derart hohe Unternehmenswerte entstehen, die offensichtlich unzutreffend erscheinen. Dann sollte einem anderen Verfahren der Vorzug gegeben werden.

Für bestimmte digitale Geschäftsmodelle gibt es Verkaufsplattformen. Das betrifft insbesondere eCommerce über einen eigenen Onlineshop oder Amazon, eBay, Etsy etc. und Nischenseiten (Affiliate). Für die dargestellten Geschäftsmodelle werden für den Verkaufspreis meist Multiplikatoren auf den Gewinn gezahlt. Aus den Daten vergleichbarer Unternehmensverkäufe lassen sich dann Multiplikatoren für die Bewertung des eigenen Unternehmens ableiten.

Beispiel 3: Multiplikatorverfahren

Für die dargestellten Geschäftsmodelle werden für den Verkaufspreis oft Multiplikatoren zwischen 15 bis 25 eines Monatsgewinns gezahlt. Anhand der Zahlen aus Beispiel 1 würde sich bei einem Multiplikator von 15 ein Unternehmenswert von 150.000 € ergeben. Bei einem persönlichen Steuersatz von 40% wäre die Wegzugsbesteuerung 36.000 € (10.000 x 15 x 60% x 40%).

Ich habe für das Multiplikatorverfahren mittlerweile eine umfangreiche Datenbank an Vergleichswerten vorliegen und schon einige Unternehmensverkäufe begleitet. Schreib mir gerne eine Nachricht, wenn du den Verkauf der Wegzugsbesteuerung vorziehst (siehe auch Strategie 3). Ich kann dich sowohl bei der Bewertung deines Unternehmens als Verhandlungsgrundlage als auch bei der Suche nach einem Käufer über mein Netzwerk unterstützen.

Zum anderen gibt es bei den jeweiligen Verfahren große Bewertungsspielräume, die du nutzen solltest. Beim vereinfachten Ertragswertverfahren sind diese noch gesetzlich normiert eingeschränkt, bei anderen Verfahren kann der Wert und damit die Wegzugssteuern deutlich nach oben und unten schwanken. Natürlich immer mit glaubwürdiger Begründung.

Eine etwas aufwendigere Alternative könnte sein, einen tatsächlichen Verkaufsprozess einzuleiten und echte Kaufangebote zu erhalten. Diese würden dann dem Marktpreis entsprechen. Gerade, wenn in deinem Unternehmen einige Unsicherheitsfaktoren bezüglich der zukünftigen Ertragslage vorhanden sind, würde ein Käufer das entsprechend wertmindernd berücksichtigen. Ein Ertragswertverfahren kann derartige Unsicherheitsfaktoren oft nicht abbilden.

Meine Empfehlung: Nutze die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensbewertung intelligent zu deinen Gunsten, um die Wegzugsbesteuerung zu minimieren/zu vermeiden. Bei hohen Unternehmenswerten kann es sinnvoll sein, verschiedene Ansätze zu vergleichen.

4.2. Strategie 2: Nutze die Möglichkeiten zur Stundung der Wegzugs­besteuerung - nur noch in 2020 möglich

Wenn sich die Wegzugsbesteuerung nicht vermeiden lässt, kannst du zumindest einen Antrag auf Stundung stellen. Du musst für die Stundung weder Zinsen zahlen noch eine Sicherheitsleistung stellen. Dies gilt jedoch nur, wenn du deinen Wohnsitz innerhalb der EU bzw. dem EWR verlegst.

Bei einem Wegzug in ein Drittland ist die Stundung nur verzinslich (6% per anno) und gegen Sicherheitsleistung möglich.

Achtung: Die zinslose Stundung ist nur noch in 2020 möglich. Ab 2021 wird es voraussichtlich keine Möglichkeit einer vollständigen Stundung mehr geben.

Ab 2021 drohen massive Verschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung und der Funktionsverlagerung. Mehr dazu in meinem Artikel: Auswandern unbedingt noch in 2021 – das ATAD-UmsG kommt!

Bei Nutzung der Stundungsmöglichkeiten muss jedoch beachtet werden, dass du jährliche Meldepflichten bis zum Ablauf des 31. Januar des folgenden Kalenderjahres gegenüber dem deutschen Finanzamt beachten musst.

Außerdem müssen die Kriterien für den Widerruf der Stundung nach § 6 (5) AStG im Blick behalten werden. Insbesondere die Liquidation der Kapitalgesellschaft führt zu einer Beendigung der Stundung. Daher ist es sinnvoll eine zukünftig zu erwartende Liquidation bereits bei der Planung des Wegzugs zu erörtern.

4.3. Strategie 3: Nutze kreative Möglichkeiten, um die Wegzugs­besteuerung zu vermeiden bzw. zu umgehen

An dieser Stelle wird es komplexer und entsprechend aufwendiger die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden, eine zuverlässige Vermeidungsstrategie braucht immer eine gewisse Vorlaufzeit. Je nach Strategie sollten das mindestens 6 bis 9 Monate sein. Daher solltest du gerade die erste Strategie über eine möglichst niedrige Bewertung zuerst (grob) prüfen und aufbauend auf diesen Ergebnissen eine alternative Strategie abwägen.

Im Wesentlichen gibt es drei Optionen, die Wegzugsbesteuerung komplett zu vermeiden.

Ohne zu viel Eigenwerbung machen zu wollen, aber: Bei jeder dieser Optionen sollte unbedingt ein auf diese Themen spezialisierter Berufsträger hinzugezogen werden. Die drei Optionen sind jede für sich sehr komplex und bieten einige Fallstricke.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir die Wegzugssteuer rückwirkend erlassen lassen. Kehrst du innerhalb von fünf Jahren wieder nach Deutschland zurück, entfällt der Anspruch auf die Wegzugsbesteuerung. Das Finanzamt kann diese Frist auf bis zehn Jahre verlängern, wenn du glaubhaft machst, dass dein Wegzug zwingende berufliche Gründe hat.

Meine Empfehlung: Wenn du in der Zwischenzeit ein Unternehmen im Ausland aufbauen möchtest, macht diese Option in den meisten Fällen keinen Sinn.

Die Wegzugsbesteuerung ist an deine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen geknüpft. Wenn du also nicht mehr unmittelbar an einer Kapitalgesellschaft, sondern an einer Personengesellschaft, beteiligt bist, kann die Wegzugsbesteuerung nicht greifen.

Diese Unternehmensstruktur kannst du über zwei Wege erreichen.

  1. Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Du führst eine Umwandlung deiner GmbH in eine Personengesellschaft durch. Wichtig ist dabei, dass die Personengesellschaft ihren betrieblichen Mittelpunkt weiterhin in Deutschland beibehält. Dies erreichst du dadurch, dass der Geschäftsführer die Geschäfte in Deutschland leitet. Du musst also einen Fremdgeschäftsführer haben. Das gilt im Übrigen aber auch bei Beibehaltung der GmbH.

Bei der Umwandlung ist außerdem zu prüfen, ob offene Rücklagen in der Kapitalgesellschaft vorhanden sind. Ist dies der Fall, würde der Formwechsel zur Aufdeckung der Rücklagen führen. Die Umwandlung würde zu einer Zwangsgewinnausschüttung führen und die daraus resultierenden Gewinne einer zwangsweisen Besteuerung unterliegen.

  1. Zwischenschaltung einer Personengesellschaft

Sollte der Formwechsel, insbesondere aufgrund der Zwangsgewinnausschüttung, ein Hindernis darstellen, ist eine weitere Alternative möglich, um Wegzugssteuern zu vermeiden. Hierbei führst du eine Personengesellschaft (zum Beispiel eine GmbH & Co. KG) zwischen dir als Gesellschafter und deiner Kapitalgesellschaft ein. Dabei gehen die Anteile an der Kapitalgesellschaft aus deinem Privatvermögen auf die Personengesellschaft über. Die Personengesellschaft muss zwingend in Deutschland operativ tätig sein.

Die Zwischenschaltung der Personengesellschaft hat den Effekt, dass die Anteile an der Kapitalgesellschaft im vollen Umfang im Eigentum einer in Deutschland steuerpflichtigen Personengesellschaft verbleiben. Die Anteile an der Personengesellschaft inklusive der mittelbaren Beteiligung an der Kapitalgesellschaft führen bei deinem Wegzug dann zu keiner Wegzugsbesteuerung.

Meine Empfehlung: Aus meiner Beratungspraxis macht diese Option ebenfalls in den seltensten Fällen Sinn, da die kompletten Einkünfte und zukünftigen Wertsteigerungen in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

Gerade bei sehr werthaltigen Beteiligungen kann das die kreativste Gestaltungsoption sein, um die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden. Da es hier einige mehr oder weniger aufwendige Wege gibt, sollen dies nur kurz angeschnitten werden:

  1. Liquidation der Kapitalgesellschaft

Das macht grundsätzlich nur Sinn, wenn du den Geschäftsbetrieb sowieso einstellen bzw. ins Ausland verlagern willst. Dabei ist das Timing von entscheidender Bedeutung. Im worst case wird bei Wegzug eine Wegzugssteuer festgesetzt und diese dann bei Liquidation fällig, obwohl der Unternehmenswert im Liquidationszeitpunkt deutlich niedriger ist.

  1. Übertragung der Anteile auf eine Stiftung

Dabei sind zwei Punkte wichtig. Zum einen verlierst du damit die tatsächliche Verfügungsmacht als Gesellschafter an deinem Unternehmen. Das musst du auch wirklich wollen. Zweitens kann dabei Schenkungsteuer anfallen.

  1. Übertragung der Anteile auf ein Familienmitglied

Hier sind die Punkte vergleichbar einer Übertragung der Anteile auf eine Stiftung zu beachten. Zusätzlich muss das Familienmitglied in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. Dafür ist die Schenkungsteuer meist niedriger.

  1. Verkauf der Anteile vor dem Umzug

Als abschließende Möglichkeit kannst du deine Kapitalgesellschaft vor dem Wegzug verkaufen. Der Verkauf der Anteile löst allerdings ebenfalls eine Besteuerung aus und macht eigentlich nur Sinn, wenn der Verkauf ohnehin geplant ist.

Es könnte aber eine Option sein, weiterhin für die Kapitalgesellschaft tätig zu sein. Gegebenenfalls bietet sich irgendwann auch wieder eine Chance auf den Rückerwerb. Gerade bei Start-ups, die sehr an der Person des Gründers ausgerichtet sind, kommt das durchaus öfter vor. Vor allem, wenn die neuen Anteilseigner nicht den erwarteten Erfolg realisieren. Das prominenteste Beispiel ist dabei die Rückkehr von Steve Jobs zu Apple.

Meine Empfehlung: Die Aufgabe des (unmittelbaren) Eigentums an den Anteilen solltest du nur als letzten Ausweg in Betracht ziehen. Vor allem musst du dabei den folgenden Punkt bezüglich der Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen genau überdenken.

4.4. Wann kann sich die Wegzugs­besteuerung sogar lohnen?

Ein ganz wichtiger Punkt wird bei der Beurteilung der Wegzugsbesteuerung oft vergessen.

Zukünftige Wertsteigerungen an deiner Beteiligung sind bei dem richtigen Setup im Ausland steuerfrei.

Das heißt, wenn du dir eine (teilweise) Veräußerung deiner Beteiligung in der Zukunft vorstellen kannst und von einer weiteren Wertsteigerung deines Unternehmens ausgeht, kann es sinnvoll sein, die Wegzugsbesteuerung in Kauf zu nehmen. Dieser Punkt muss vor allem bei den dargestellten Optionen aus Strategie 3 berücksichtigt werden.

Beispiel 4: Wegzug nach Zypern und spätere Veräußerung der Beteiligung   

Greifen wir dazu das Beispiel 2 wieder auf. Bei deinem Wegzug hat deine Beteiligung einen Wert von 825.000 €. 2 Jahre später verkaufst du deine Beteiligung für 2.000.000 €. Bei einem Wegzug nach Zypern kannst du die Wegzugssteuern stunden lassen. In Zypern dürfte die Veräußerung steuerfrei sein. Im Zeitpunkt der Veräußerung fließen dir also 2.000.000 € zu, du musst die gestundeten Wegzugssteuern i.H.v. 198.000 € in Deutschland zahlen und vereinnahmst die Wertsteigerung nach deinem Wegzug i.H.v. 1.175.000 € steuerfrei in Zypern. Das bedeutet eine Steuerbelastung des gesamten Verkaufs von 9,9 %.

Meine Empfehlung: Prüfe immer, ob du die Wegzugsbesteuerung als Preis für zukünftig steuerfreie Wertsteigerungen in Kauf nehmen kannst, bevor du umfangreiche Vermeidungsstrategien umsetzt.

Wegzugsbesteuerung vermeiden

5. Fazit: Mit einer intelligenten Strategie ist die Wegzugs­besteuerung kein Hindernis bei deiner Auswanderung!

Die Wegzugsbesteuerung betrifft nur Gesellschafter von Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mindestens 1%. Bei Gewinnen bis ca. 100.000 € bis 150.000 € lassen sich die Wegzugssteuern durch Ausnutzung der Gestaltungsoptionen mit einer Bewertung auf bis zu 0 € begrenzen (Strategie 1)

Sollte die Bewertung zu hohe Wegzugssteuern ergeben, kann eine Strategie zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung sinnvoll sein. Zum einen ist bis Ende 2020 eine Stundung der Steuer möglich (Strategie 2). Zum anderen ist bei einer späteren Rückkehr eine Erstattung der Steuer möglich oder es muss das unmittelbare Eigentum an der Beteiligung aufgegeben werden (Strategie 3). Durch Aufgabe des Eigentums kann die Wegzugsbesteuerung im Vorfeld des Wegzugs komplett umgangen werden.

Du willst wissen, ob bei deiner Auswanderung neben der Wegzugsbesteuerung weitere Wegzugssteuern anfallen? Dann lies diesen Artikel: Auswandern und Steuern: Diese Steuern musst du beachten (Entstrickung & Funktionsverlagerung)
Michael Wohlfart
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